t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKarlsruhe

Staatsfolter in Syrien: Anklage fordert lebenslange Haft


Koblenz
Staatsfolter in Syrien: Anklage fordert lebenslange Haft

Von dpa
02.12.2021Lesedauer: 3 Min.
Prozess um Staatsfolter in SyrienVergrößern des BildesDer Angeklagte (r) wartet im Gerichtssaal auf den Beginn der Verhandlung. (Quelle: Thomas Frey/dpa/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Im laut Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien fordert die Anklagebehörde lebenslange Haft. Oberstaatsanwalt Jasper Klinge beantragte am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für den einzigen Angeklagten, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Der Deutschen Presse-Agentur sagte Klinge in einer Prozesspause, vorbehaltlich von Unwägbarkeiten wie etwa der künftigen Corona-Situation könnte das Urteil am 13. Januar 2022 fallen. Der Prozess hatte bereits im April 2020 begonnen.

Klinge betonte am 104. Verhandlungstag in dem mehrstündigen Plädoyer der Bundesanwaltschaft, gerade in Deutschland sei es aufgrund historischer Verantwortung wichtig, Verbrechen an der Menschlichkeit - wie in der vorliegenden Anklage beschrieben - nicht hinzunehmen. Das "sind wir den Opfern schuldig". Ihnen müsse Gehör verschafft werden. Die in Rede stehende staatliche Folter sei ein Angriff auf die internationale Gemeinschaft. Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

Dem Angeklagten Anwar R. wirft die Bundesanwaltschaft Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 vor. Der 58-jährige Syrer soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die grausame und vielfältige Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 30 Gefangene seien währenddessen gestorben. In der Anklage war zuvor sogar von 58 verstorbenen Gefangenen die Rede gewesen. Diese Zahl verringerte sich laut Bundesanwaltschaft später wegen festgestellter Gedächtnislücken von Zeugen und personeller Überschneidungen.

Der ehemalige Oberst Anwar R. bestritt viele Vorwürfe. Er hatte zu Prozessbeginn erklärt, er habe insgeheim mit der syrischen Opposition sympathisiert und sie nach seiner Flucht aus seiner Heimat unterstützt - sogar auch mit der Teilnahme an der zweiten Syrien-Friedenskonferenz 2014 in Genf.

Oberstaatsanwalt Klinge und Staatsanwältin Claudia Polz zeichneten am Donnerstag auf der Basis auch vieler Aussagen von Opferzeugen ein anderes Bild von dem einstigen hochrangigen Geheimdienstmitarbeiter. Demnach war dieser seinerzeit stets bemüht, den Wunsch der Herrschaft des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad nachzukommen, die "Opposition aus Rache zu brechen", wie Klinge sagte. Der angeklagte Jurist Anwar R. habe die Privilegien seiner Leitungsposition behalten worden.

Die 4000 Folteropfer unter seiner Verantwortung jedoch "beschritten die Hölle", wie der Oberstaatsanwalt formulierte. Mindestens 30 Gefangene hätten nicht nur "entsetzliche Qualen" erlitten, sondern seien auch "unter grauenhaften Umständen verstorben". Die Aussage des Angeklagten Anwar R., ihm sei in Syrien schließlich die Befehlsgewalt entzogen worden, stimme nicht - zahlreiche Zeugen hätten seine andauernde enorme Machtfülle bestätigt.

Der Prozess hatte ursprünglich mit zwei Angeklagten begonnen. Im Februar 2021 wurde der jüngere, der Syrer Eyad A., zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt (Az. 1 StE 9/19). Der 45-Jährige hatte nach Überzeugung der Richter in Syrien 2011 dazu beigetragen, 30 Demonstranten des Arabischen Frühlings ins Foltergefängnis des verbleibenden Angeklagten zu bringen. Über die Revision von Eyad A. gegen sein Urteil ist noch nicht entschieden.

Anwar R. und Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden. Anwar R. war laut Klinge wohl desertiert, weil Familienangehörige in seiner Heimatstadt im 2011 begonnenen syrischen Bürgerkrieg zunehmend unter den Druck von Oppositionellen gerieten.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website