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BGH verhandelt im VW-Abgasskandal zur Verjährung


Karlsruhe
BGH verhandelt im VW-Abgasskandal zur Verjährung

Von dpa
24.03.2022Lesedauer: 1 Min.
VW-LogoVergrößern des BildesDas Logo von Volkswagen auf dem Dach des Markenhochhauses auf dem Werksgelände. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Frage, bis wann Betroffene des Dieselskandals VW auf Schadenersatz verklagen konnten, beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) erneut den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Ob die Richterinnen und Richter schon ein Urteil verkünden, ist offen.

In dem Fall war die Klage erst 2020 eingereicht worden. Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen Dieseln des VW-Konzerns war im September 2015 ans Licht gekommen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatz-Ansprüche beträgt drei Jahre. Der inzwischen gestorbene Kläger, dessen Frau den Rechtsstreit weiterführt, hatte behauptet, erst 2017 erfahren zu haben, dass auch sein Auto betroffen ist.

Eigentlich hatten die obersten Zivilrichter noch zwei ähnliche Fälle verhandeln wollen. Diese Termine wurden am Mittwoch allerdings kurzfristig aufgehoben. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hatte allen drei Klagen weitgehend stattgegeben. Die Richter dort waren der Ansicht, es sei nicht grob fahrlässig gewesen, weder 2015 noch 2016 Nachforschungen zum eigenen Auto anzustellen. (Az. VII ZR 422/21)

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