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Miesbacher Sparkassenaffäre erneut vor Gericht


München
Miesbacher Sparkassenaffäre erneut vor Gericht

Von dpa
07.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Miesbacher Sparkassen-AffäreVergrößern des BildesEx-Landrat Jakob Kreidl (r) und der Ex-Bankchef Gustav Georg Bromme vor der Urteilsverkündung in 2019 in einem Sitzungssaal. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Landgericht München II nimmt am Donnerstag (9.15 Uhr) einen neuen Anlauf auf den Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre. Es ist die zweite Runde in dem Verfahren um teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee. Ex-Vorstandschef Georg Bromme sowie der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl müssen erneut auf die Anklagebank. Der Prozess hätte bereits im März starten sollen, war aber wegen Verhinderung eines Prozessbeteiligten mehrmals verschoben worden.

Das meiste ist juristisch bereits aufgearbeitet: Vor drei Jahren hatte das Landgericht Bromme und Kreidl wegen Untreue zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. So waren die Angeklagten und andere Verwaltungsratsmitglieder mit ihren Ehefrauen für Zehntausende Euro auf Sparkassen-Kosten nach Wien und Stubai gereist, es gab Geburtstagsfeten für fünfstellige Summen. Mit Geldern der Kreissparkasse bestritt Bromme, selbst passionierter Jäger, als "Spende" Ausgaben für einen Schießstand in Tirol, bezahlt wurde dabei auch eine Kaffeemaschine für rund 2000 Euro.

Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Anklage wollte Bromme damals hinter Gitter bringen. Dieser wiederum möchte eine mildere Strafe. Das Landgericht hatte schon 2019 einige Anklagepunkte fallengelassen. Anstatt eines von der Staatsanwaltschaft veranschlagten Gesamtschadens von 1,25 Millionen Euro ging es nur von rund 250.000 Euro aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im vergangenen Jahr die Urteile des Landgerichts München II weitgehend. In einzelnen Punkten änderten die Karlsruher Richter aber die Entscheidung ab.

Bei Geschenken für Kreidls Büro und Weihnachtsgeschenken an Kollegen aus dem Vorstand und dem Verwaltungsrat kam der BGH zu einem anderen Schluss als das Landgericht, das diese als üblich eingestuft hatte. Da es sich um Zuwendungen innerhalb der Leitungsorgane der Kreissparkasse handelte, sei es nicht um die Förderung des Ansehens der Bank gegangen. Bromme habe in diesen Fällen Sparkassengelder veruntreut - und Kreidl habe die an ihn gerichteten Geschenke angenommen, weshalb auch sein Freispruch hier keinen Bestand habe.

Unter anderem geht es hier dem Vernehmen nach um teure Schreibsets, Hirschhornmesser, Brotzeitbrettchen und eine Silber-Dose für Visitenkarten. Auch mit der Renovierung des Dienstzimmers von Kreidl im Landratsamt muss sich das Landgericht nochmals befassen.

Dass die Kreissparkasse nach überregionalen Zusammenkünften Abschlussessen von Landräten bezahlte, fanden die BGH-Richter hingegen in Ordnung. "Da diese Abendessen auch dem Erfahrungsaustausch der Landräte dienten, standen die Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Landkreises, der Träger der Kreissparkasse ist", urteilte der erste Strafsenat. "Die Kreissparkasse kam insoweit ihrer gesetzlichen Aufgabe nach, den Landkreis im regionalpolitischen Bereich zu unterstützen." Der BGH sprach die beiden Angeklagten in diesem Punkt frei.

Bei Geschenken zu Verwaltungsratssitzungen hingegen sowie bei der Ausrichtung einer Geburtstagsfeier hätte die Staatsanwaltschaft Bromme gerne wegen Vorteilsgewährung verurteilt gesehen, Kreidl wegen Vorteilsannahme. Hier folgte der BGH der Anklage nicht. Es blieb bei Untreue. Für den Prozess sind Termine bis Mitte Mai angesetzt.

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