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Bank scheitert im "Cum-Ex"-Steuerskandal


Karlsruhe
Bank scheitert im "Cum-Ex"-Steuerskandal

Von dpa
29.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Privatbank M.M. Warburg & COVergrößern des BildesDas Logo des Bankhauses M.M.Warburg & CO ist in großen Lettern über dem Haupteingang befestigt. (Quelle: Axel Heimken/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Im "Cum-Ex"-Steuerskandal um Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse hat das Bundesverfassungsgericht der Warburg Bank eine Abfuhr erteilt bei dem Versuch, rund 176,5 Millionen Euro zurückzubekommen. Strafgerichte durften das Geld des Hamburger Bankhauses trotz möglicher Verjährung ausnahmsweise einziehen, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe laut Mitteilung vom Freitag (Az. 2 BvR 2194/21, Beschluss vom 7. April 2022).

Die zweite Kammer des Zweiten Senats begründete dies mit den überragenden Belangen des Gemeinwohls, wie es hieß: "Das Interesse der Allgemeinheit geht dem Interesse der Betroffenen, durch Steuerdelikte erlangte Vermögenswerte nach Eintritt der steuerrechtlichen Verjährung behalten zu dürfen, vor."

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären.

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