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Versuchter Mord in Flüchtlingsheim: Unterbringung angeordnet


Kiel
Versuchter Mord in Flüchtlingsheim: Unterbringung angeordnet

Von dpa
07.01.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wegen versuchten heimtückischen Mordes, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in einem Flüchtlingsheim muss ein 26-Jähriger auf unabsehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Das Kieler Landgericht ordnete am Freitag in einem Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des an Wahnvorstellungen leidenden Mannes an. Es folgte damit den Anträgen von Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidigung. (Az.: 598 Js 34118/21).

Nach Feststellungen des Gerichts stach der psychisch kranke Beschuldigte am 7. Juli 2021 in der Landesunterkunft in Boostedt (Kreis Segeberg) zunächst mit einem Plastikmesser, das abbrach, auf einen vor ihm sitzenden Flüchtling ein. Danach holte er eine Büroschere und verletzte den vor ihm fliehenden Mann mit mehreren Stichen. Einer traf den Geschädigten auf der linken Körperseite in Höhe des Herzens. Die Wunden verheilten, der Mann leidet aber laut Urteil noch immer an Ängsten und Schlafstörungen.

Die Kammer habe keine Zweifel, dass der Beschuldigte den Mann habe umbringen wollen, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann. Die Darstellung des 26-Jährigen zum Tatmotiv, der Geschädigte habe ihn nachts mehrfach vergewaltigt während er geschlafen habe, wies das Gericht zurück. Aufgrund der Beweisaufnahme und der Krankheit sei die "Kammer der festen Überzeugung, dass es sexuelle Übergriffe niemals gegeben hat", sagte Brommann. "Die diffusen irrationalen und von keinem realen Ereignis getragenen Überzeugungen des Beschuldigten seien vielmehr symptomatisch für seine Erkrankung" - eine paranoide halluzinatorische Schizophrenie. Zur Tatzeit war der Mann deshalb schuldunfähig. Wegen der Krankheit sei er aber gefährlich für andere.

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