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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Abstimmung steht an Köln will "Russenhäuser" enteignen

Die Stadt Köln will die sogenannten "Russenhäuser" enteignen. In dieser Woche stimmt der Stadtentwicklungsausschuss über die Pläne ab.
Seit Jahren stehen die sogenannten "Russenhäuser" in Köln-Sülz leer – einen "städtebaulichen Missstand" nennt das Kölns Umweltdezernent William Wolfgramm. Jetzt glaubt die Stadt ein Mittel gefunden zu haben: Zunächst soll das Gelände als Bedarfsfläche ausgewiesen, der Eigentümer anschließend enteignet werden. Besagter Eigentümer: der russische Staat.
Das geht aus einem Gutachten der Stadt vor, das an diesem Donnerstag, 27. Oktober, dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt wird. Sollte der keine Einwände haben, muss das Gutachten noch durch die Bezirksvertretung Lindenthal.
Kommt ein Schulneubau?
Die Stadt hatte, so steht es in der Mitteilung, über mehrere Optionen nachgedacht. Doch die sind inzwischen fast alle verworfen. Unter anderem hatte die Verwaltung geprüft, ob die Grundstücke durch die EU-Sanktionen, denen Russland seit dem Angriff auf die Ukraine unterliegt, eingefroren werden können. Ergebnis: "Die Sanktionen zielen auf ein Einfrieren der Ressourcen von (...) natürlichen und juristischen Personen. Die als Eigentümer genannten Staatsunternehmen der Objekte in der Friedrich-Engels-Straße sowie der russische Staat als solcher gehören nicht zu den bisher gelisteten Personen und Unternehmen."
Erfolgsversprechend sei dagegen die Ausweisung des Geländes als Bedarfsfläche mit eigenem Bebauungsplan. Die Stadt Köln muss also deutlich machen, dass der Grund städtebaulich benötigt wird und einen entsprechenden Plan vorlegen - im Gutachten wird ausdrücklich der Bau einer Schule ins Spiel gebracht. "Ist der Bebauungsplan wirksam, wird auch die Enteignung möglich."
Verfahren dauert wohl zehn Jahre
Auch für die rechnet sich die Stadt "gute Erfolgsaussichten" aus. "Im Falle einer Enteignung besteht jedoch eine Entschädigungspflicht der Stadt Köln gegenüber den Eigentümern."
Eine schnelle Nutzung, beispielsweise zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge, erscheint indes kaum möglich. "Unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Rechtsmittel gegen den Bebauungsplan und die Enteignung ist von einer Verfahrensdauer von ungefähr 10 Jahren auszugehen", schreibt die Stadt in ihrem Gutachten.
- Mitteilung der Stadt Köln
- Anfrage bei der Stadt Köln
- "Kölnische Rundschau": "Stadt Köln legt Rechtsgutachten mit Handlungsmöglichkeiten vor" vom 27.09.2022