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Köln: Missbrauchsfall gegen Erzbistum vertagt


Missbrauchsopfer klagt
Verhandlung zu Klage gegen Erzbistum Köln verschoben

Von t-online, dpa
10.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Blick auf den Kölner Dom: Das Erzbistum rät allen Gemeinden, Kirchen nicht zu heizen.Vergrößern des BildesBlick auf den Kölner Dom: Das Erzbistum rät allen Gemeinden, Kirchen nicht zu heizen. (Quelle: Kay Augustin/imago-images-bilder)
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Eine Missbrauchsbetroffene klagt gegen das Erzbistum Köln. Die Frau wurde in den 70er und 80er Jahren sexuell missbraucht. Jetzt wurde die Verhandlung verschoben.

Eine ursprünglich für den 9. April geplante Verhandlung über die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln ist vorerst vertagt worden. Das teilte das Kölner Landgericht am Freitag mit. Als neuer Termin sei der 4. Juni anberaumt worden.

In dem Fall klagt eine Frau auf 830.000 Euro Schmerzensgeld von der Kirche für das ihr zugefügte Leid. Sie ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Mann hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht. Die auf Schmerzensgeld klagende frühere Pflegetochter war in den 70er und 80er-Jahren Opfer geworden. Inzwischen wurde der Mann aus dem Klerikerstand entlassen.

Verhandlung wegen Zweifeln vertagt

Ein Gerichtssprecher hat bekannt gegeben, dass eine angesetzte Verhandlung verschoben wurde. Grund dafür sei ein Hinweis der Kammer an die Seite der Klägerin. Die Richter hätten in diesem Hinweis Zweifel daran geäußert, ob die bisherigen Ausführungen der Klage den geltend gemachten Anspruch stützen. Besonders sei unklar, ob die fraglichen Handlungen des beschuldigten Mannes als privates Verhalten oder im Rahmen seiner kirchlichen Funktion zu bewerten seien. Der Anwalt der Klägerin kündigte an, zu diesem Punkt Stellung zu beziehen und betonte seine Auffassung, dass ein Geistlicher niemals als privat angesehen werden könne.

In einem ähnlichen Fall hatte das Kölner Landgericht im Juni einem anderen Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Kläger war in den 70er-Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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