t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Bankgebühren: Sparkassen-Kunden können Ansprüche anmelden


Köln
Bankgebühren: Sparkassen-Kunden können Ansprüche anmelden

Von dpa
10.01.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Im Streit über angeblich zu Unrecht erhobene Bankgebühren können Kunden der Sparkasse Köln Bonn etwaige Ansprüche jetzt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in einem Klageregister anmelden. Anlass ist eine sogenannte Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv).

Im Fall der Sparkasse Köln Bonn soll das Oberlandesgericht Hamm laut vzbv prüfen, ob die Bank sämtliche Entgelte erstatten muss, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht oder neu eingeführt wurden - unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Die Sparkasse lehnt die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben.

Hintergrund der Verbandsklage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021. Der BGH hatte damals nach einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschieden, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Gebührenerhöhung ohne aktive Zustimmung der Kunden hatte der BGH laut vzbv eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher gesehen. Inhaltsgleiche Klauseln wie die von der Postbank wurden laut Verbaucherzentrale branchenweit verwendet. Mit der Musterklage gegen die Sparkasse Köln Bonn und einer weiteren gegen die Sparkasse Berlin will der vzbv darauf dringen, dass sich die Branche an das BGH-Urteil hält. Wann das Klageregister im Fall der Klage gegen die Sparkasse Berlin eröffnet wird, wurde zunächst nicht bekannt.

Die Sparkasse Köln Bonn hält die Auffassung der Kläger für falsch. "Unsere letzten Preisanpassungen bei Girokonten liegen mehr als dreieinhalb Jahre zurück und waren bereits mit Jahresbeginn 2018 umgesetzt", sagte ein Sprecher. Man orientiere sich an einer BGH-Entscheidung, wonach im Fall von sachlich vergleichbaren Energielieferverträgen über einen Zeitraum von drei Jahren unbeanstandet gebliebene Preise als vereinbart gelten. Diese Einschätzung sei auch jüngst in einem Schiedsspruch der für die Sparkassen zuständigen Schlichtungsstelle geteilt worden.

Unter www.bundesjustizamt.de/klageregister stellte das BfJ jetzt ein Anmeldeformular zur Verfügung. Es empfahl, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen. Bürger könnten das Formular aber auch schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ende des Tages vor Beginn des ersten Termins beim OLG Hamm möglich. Der noch nicht feststehende Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht. Das OLG Hamm ist für alle Musterfeststellungklagen in NRW zuständig.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website