t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalLeipzig

BGH bestätigt Haftstrafen gegen Infinus-Führungscrew


Leipzig
BGH bestätigt Haftstrafen gegen Infinus-Führungscrew

Von dpa
29.10.2021Lesedauer: 2 Min.
BundesgerichtshofVergrößern des BildesEin Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug "Bundesgerichtshof". (Quelle: Uli Deck/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

In einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile gegen sechs Angeklagte weitgehend bestätigt. Die erstinstanzliche Verurteilung der Ex-Manager der früheren Infinus-Gruppe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und der Beihilfe dazu seien rechtsfehlerfrei und damit rechtskräftig, entschied der BGH am Freitag in Leipzig. Das Urteil des Landgerichts Dresden vom Juli 2018 sei zwar nicht vorbildhaft, aber in den entscheidenden Feststellungen korrekt, begründete die Vorsitzende des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, die Entscheidung.

Das Landgericht Dresden hatte gegen die Führungscrew des Dresdner Finanzdienstleisters 2018 Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verhängt. Die Richter gingen davon aus, dass Geschädigte in Anleihen und Nachrangdarlehen im Gesamtvolumen von knapp 542 Millionen Euro investierten und bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs nur ein Teil zurückgezahlt wurde. Die Dresdner Kammer war überzeugt, dass die Angeklagten ein aus mehreren Firmen bestehendes "Schneeballsystem" betrieben haben, Anleger unter Vortäuschung von Scheingewinnen warben und es kein tragfähiges Geschäftskonzept gab. Alle Angeklagten hatten Revision eingelegt.

In dem Verfahren ging es um 22.000 Anleger. Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte Mitte 2012 die Ermittlungen ins Rollen gebracht, Anfang November 2013 klickten die Handschellen. Bei der Razzia waren Villen, Luxuswagen und anderes Vermögen beschlagnahmt worden.

Lediglich im Fall eines Angeklagten müsse das Landgericht Dresden über das Strafmaß neu verhandeln, weil die erste Instanz eine Strafmilderung wegen der sogenannten Kronzeugenregelung nicht erörtert habe, entschied der Gerichtshof. Zudem hob der BGH die Verurteilungen wegen Kapitalanlagebetrugs auf. "Auswirkungen auf das Strafmaß der anderen Angeklagten hat dies aber nicht", betonte Cirener. Das Revisionsverfahren war wegen der hohen Zahl an Beteiligten am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt worden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website