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BGH: Untreue-Urteil gegen Homburger OB ist rechtskräftig


Leipzig
BGH: Untreue-Urteil gegen Homburger OB ist rechtskräftig

Von dpa
03.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Rüdiger SchneidewindVergrößern des BildesDer suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) sitzt vor Beginn des Prozesses wegen Untreue im Landgericht. (Quelle: Oliver Dietze/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die Verurteilung des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) wegen Untreue ist rechtskräftig. Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig am Donnerstag entschieden. Damit wurden die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen (Az.: 5 StR 228/21), wie der BGH mitteilte. Die Überprüfung des Urteils vom Landgericht Saarbrücken vom 27. Januar 2021 habe keine Rechtsfehler ergeben.

Schneidewind war nach der sogenannten Detektiv-Affäre wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro (120 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts hatte er im Jahr 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche "Holz-Mafia" aufzudecken. Der SPD-Politiker tat dies demnach, ohne den Stadtrat zu informieren.

Die Detektei hatte der Stadt rund 328.000 Euro in Rechnung gestellt. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25.000 Euro berechtigt. Er habe den Auftrag der Detektei nicht gekündigt, nachdem er erkannt habe, dass sein Budget weit überschritten und die weitere Durchführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei. Der Stadt Homburg sei dadurch ein Schaden von knapp 73.000 Euro entstanden, hieß es damals.

Es war bereits das zweite Mal, dass sich der BGH mit dem Fall beschäftigte. Im Februar 2019 hatte das Landgericht Saarbrücken den Politiker noch zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dies hatte der BGH weitgehend aufgehoben. Nun wurde auch das zweite Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bestrafung angestrebt, der Angeklagte wandte sich insgesamt gegen seine Verurteilung.

Schneidewind übt sein Amt wegen der Detektiv-Affäre seit Januar 2019 in der saarländischen Kreisstadt (Saarpfalz-Kreis) nicht mehr aus. Im vergangenen September hatte der Stadtrat von Homburg für ein Abwahlverfahren gegen ihn gestimmt. Die Abwahl Ende November war dann aber knapp gescheitert, so dass Schneidewind suspendiert bleibt. Bürgermeister Michael Forster (CDU) führt derzeit kommissarisch die Amtsgeschäfte.

Mit dem rechtskräftigen Urteil sei Scheidewind als Oberbürgermeister nicht mehr tragbar und müsse unverzüglich von seinem Amt zurücktreten, forderte der Generalsekretär der CDU Saar, Markus Uhl. Die SPD-Landesvorsitzende Anke Rehlinger müssen "nun endlich handeln und ihrer Verantwortung nachkommen, diesem endlosen und unwürdigen politischen Trauerspiel auf dem Rücken der Stadt Homburg und der Bürgerinnen und Bürger ein Ende zu setzen".

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