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Mainz: Autofahrer geht mit Hammer auf Hintermann los


Er wurde angehupt
Autofahrer geht mit Hammer auf Hintermann los

Von t-online
25.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Einsatzwagen der Polizei: In Mainz ist ein Autofahrer ausgerastet, weil er angehupt worden ist.Vergrößern des BildesEinsatzwagen der Polizei: In Mainz ist ein Autofahrer ausgerastet, weil er angehupt worden ist. (Quelle: R. Peters/imago-images-bilder)
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Weil ein Autofahrer die Einfahrt zu einem Parkplatz in Mainz versperrte, hat sein Hintermann ihn angehupt. Daraufhin rastete der Fahrer komplett aus und bedrohte ihn und seine Begleitung mit dem Tod.

Ein Autofahrer in Mainz hat, weil er angehupt worden ist, einen Mann und eine Frau in einem Auto hinter ihm massiv bedroht. Laut Polizei eskalierte die Situation am Dienstagnachmittag in der Binger Straße. Der 46-jährige Autofahrer stand dort an einer roten Ampel und blockierte die Einfahrt eines Autodienstes. Hinter ihm befand sich ein Wagen, in dem ein 34-jähriger Mann und eine 26-jährige Frau saßen. Sie forderten durch Hupen den Mann auf, die Einfahrt frei zu machen, hieß es.

Als die Ampel grün wurde, fuhr der Mann los, bog in einen Weg ein und kehrte zu Fuß zu den beiden zurück, die mittlerweile auf den Parkplatz eingebogen waren. Dabei soll er einen Zimmermannshammer in der erhobenen Hand gehalten und gebrüllt haben, "dass er sie totschlagen würde". Es kam zu einem Wortgefecht, das der 34-Jährige mit seinem Handy filmte.

Motor abgewürgt – und Schlimmeres verhindert

Dann kehrte der 46-Jährige zu seinem Auto zurück, richtete seinen Wagen auf den 34-Jährigen und gab Vollgas. Doch dann habe er das Auto abgewürgt und sei zwei Meter vor dem jüngeren Mann stehen geblieben, so die Polizei. Wie unabhängige Zeugen berichteten, wäre es vermutlich zu einem Zusammenstoß gekommen, wenn der Motor nicht abgewürgt worden wäre.

Gegen den 46-Jährigen wird nun wegen Verkehrsgefährdung ermittelt. Außerdem bestehen Zweifel an der charakterlichen Eignung zum "Führen eines Kraftfahrzeuges", heißt es weiter. Weitere Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Verwendete Quellen
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