t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMainz

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Sondervermögens


Mainz
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Sondervermögens

Von dpa
25.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Uwe Junge (AfD), Abgeordneter seiner Partei in Rheinland-PfalzVergrößern des BildesUwe Junge (AfD), Abgeordneter seiner Partei in Rheinland-Pfalz. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die rheinland-pfälzische AfD-Landtagsfraktion will prüfen lassen, ob das von der Ampelkoalition geplante Sondervermögen zur Bekämpfung der Corona-Krise verfassungswidrig ist. Das kündigte Fraktionschef Uwe Junge am Dienstag in Mainz an. Auch der Landesrechnungshof, der Bund der Steuerzahler und die CDU haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben.

Junge sagte, einzelne Ausgaben etwa im Bereich Gesundheit seien zwar richtig, doch es stelle sich die Frage, ob das Paket in seiner Gesamtheit notwendig und die Finanzierung gesetzeskonform sei. "Die Verfassungskonformität bleibt zu prüfen," sagte Junge. Er verwies auf die hessische AfD-Landtagsfraktion, die bereits erste Schritte zur verfassungsrechtlichen Klärung dieser Frage in einem ähnlichen Fall eingeleitet habe.

Für die am Donnerstag geplante Haushaltsdebatte im Landtag kündigte Junge an, die AfD werde den Nachtragshaushalt "wegen der mangelnden Zweckgebundenheit zur Bekämpfung der Corona-Krise, aber auch aufgrund der dubiosen Finanzmethode" ablehnen. Stattdessen forderte er, die Haushaltssicherungsrücklage in Höhe von einer Milliarde Euro aufzulösen. "Diese ist nämlich genau zu diesem Zweck gebildet worden. Es ist daher nicht ersichtlich, warum dies nicht angetastet wird." Durch die Auflösung würde sich die Kreditaufnahme um eine Milliarde Euro reduzieren.

Die finanzpolitische AfD-Sprecherin Iris Nieland forderte die Landesregierung zum Sparen auf etwa bei "Selbstdarstellungsmaßnahmen" oder "grünen Spielwiesen" wie der Förderung von Photovoltaikanlagen auf Carports. Der Haushalt biete bei genauerer Betrachtung Einsparmöglichkeiten von etwa 650 Millionen Euro, sagte Junge.

Rheinland-Pfalz nimmt im Corona-Jahr 2020 so hohe Kredite auf wie nie zuvor in seiner Geschichte. Der zweite Nachtragshaushalt sieht eine Nettokreditaufnahme von rund 3,5 Milliarden Euro vor. Von den neuen Krediten über 3,453 Milliarden Euro entfallen rund 1,2 Milliarden Euro auf Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur, mehr als 2 Milliarden auf den Ausgleich von Steuereinbußen aufgrund der Corona-Krise. Die Mittel für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Folgen sollen in einem Sondervermögen angelegt werden, das bis Ende 2022 befristet ist und dem laut Finanzministerium Haushaltsmittel von über einer Milliarde Euro zufließen sollen. Es umfasst zehn Bereiche vom Breitbandausbau bis zur Unterstützung des Öffentlichen Nahverkehrs.

CDU-Fraktionschef Christian Baldauf forderte die Landesregierung auf, die mit dem Sondervermögen geplanten Ausgaben in den Nachtragshaushalt beziehungsweise kommende reguläre Etats aufzunehmen. "Wir haben bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass wir die von der Landesregierung gewählte Konstruktion für verfassungsrechtlich höchst problematisch halten", teilte Baldauf mit. Die vorgesehene Bildung eines Sondervermögens laufe den Grundsätzen der Transparenz und der Haushaltsklarheit zuwider.

Nach einem Bericht der "Rhein-Zeitung" hat auch der Landesrechnungshof verfassungsrechtliche Zweifel. Der aktuelle Landtag gäbe Mittel für einen Zeitraum frei, wenn schon längst ein neues Parlament gewählt sei, zitiert die Zeitung aus einem ihr vorliegenden Schreiben des Rechnungshofs. Außerdem: "Die im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens vorgesehenen Maßnahmen können ohne Nachteile bezüglich der Transparenz und der Planungssicherheit für die Zuwendungsempfänger auch über den Landeshaushalt abgewickelt werden."

Der Bund der Steuerzahler erklärte das Vorhaben der Ampelkoalition für "schlicht verfassungswidrig". Die Regierungsfraktionen sollten die gravierenden Mängel im Entwurf beseitigen, forderte Geschäftsführer René Quante.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website