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Mainz: Obdachloser muss Corona-Strafe wohl nicht zahlen


Stadt will Vorgang prüfen
Verwirrung um angebliche Corona-Strafe für Obdachlosen

Von t-online
07.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine von Obdachlosigkeit betroffene Person schläft auf dem Boden (Symbolbild): In Mainz wurde einem Obdachloser 50 Euro Strafe verschrieben, weil er gegen die Ausgangssperre verstoßen hat.Vergrößern des BildesEine von Obdachlosigkeit betroffene Person schläft auf dem Boden (Symbolbild): In Mainz wurde einem Obdachloser 50 Euro Strafe verschrieben, weil er gegen die Ausgangssperre verstoßen hat. (Quelle: Gottfried Czepluch/imago-images-bilder)
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Ein wohnungsloser Mann soll in Mainz einen Strafzettel in Höhe von 50 Euro erhalten

In Mainz soll ein Obdachloser einen Strafzettel bekommen haben, weil er in Zeiten der Pandemie gegen die Ausgangssperre verstoßen hat. Die Beamten stellten ihm demnach 50 Euro Strafe aus, wie der SWR zunächst berichtete.

Ein Video, das den Vorfall zeigen soll, sorgte für Aufregung im Netz. Nun meldet sich Manuela Matz (CDU), Mainzer Ordnungsdezernentin, schriftlich: "Wir klären diesen Vorfall gerade intern mit den entsprechenden Dienstgruppen. Sollten die Aussagen des Wohnungslosen zutreffen, dann möchte ich mich für diesen Vorgang bei dem Betroffenen entschuldigen."

Jedoch sollen zu dieser Uhrzeit keine Kontrolleure unterwegs gewesen sein, so ein Stadtsprecher am Mittwochvormittag. Aufgrund von Schichtwechsel, Überstunden und einer schriftlichen Dokumentation von Bußgeldern sei das nicht möglich, wie der SWR berichtet. Bislang habe man keine Notizen zu dem Fall finden können.

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"Besondere Situation"

Auch Menschen ohne festen Wohnsitz seien von der Ausgangssperre betroffen, doch niemand müsse seinen Schlafplatz verlassen. "Gerade bei wohnungslosen Menschen muss auf deren besondere Situation und die Lebensumstände geachtet werden", schrieb die Abgeordnete weiter.

Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Vollzugsdienstes sei im Vorfeld diese besondere Situation kommuniziert worden. Dem Wohnungslosen wird Einsicht gezeigt: "Selbstverständlich muss der Betroffene die Strafe nicht bezahlen."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • swr.de: Ausgangssperre: Wurde Obdachloser abends kontrolliert?
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