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Mehr als 220.000 Menschen leben allein vom Minijob


Mainz
Mehr als 220.000 Menschen leben allein vom Minijob

Von dpa
11.09.2021Lesedauer: 2 Min.
MinijobVergrößern des BildesEine Servicekraft zapft in einer Gaststätte ein Bier. (Quelle: Axel Heimken/dpa/dpa-bilder)
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In Rheinland-Pfalz haben mehr Menschen eine geringfügig entlohnte Beschäftigung als im Bundesdurchschnitt. Während bundesweit auf 100 Beschäftigte mit Sozialversicherungspflicht 21 Menschen mit Minijob kommen, sind es im Land 25. Dies geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Trierer Bundestagsabgeordneten Katrin Werner (Linke) hervor.

Insgesamt hatten demnach zum Jahresende 367.500 Menschen in Rheinland-Pfalz eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Von diesen waren 221.220 Menschen ausschließlich geringfügig beschäftigt, zu gut einem Viertel (26,7 Prozent) im Alter von mindestens 65 Jahren.

Besonders hoch sind die Anteile der "Minijobber" an der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren in den Landkreisen Vulkaneifel, Westerwaldkreis und Altenkirchen sowie in der Stadt Landau. Nach Branchen gibt es die meisten geringfügig Beschäftigten im Handel, bei Wartung und Reparatur von Autos, in der Gastronomie sowie im Gesundheits- und Sozialwesen.

"Mit diesen Beschäftigungsverhältnissen zweiter Klasse, von denen vor allem Arbeitgeber profitieren, muss endlich Schluss sein", erklärte die Abgeordnete. Minijobs müssten in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt werden. Von mehr als 60.000 Menschen mit Minijob, die 65 Jahre und älter sind, seien viele auf Zusatzeinkünfte angewiesen, weil ihre Rente nicht zum Leben reiche. "Das ist beschämend in einem so reichen Land wie Deutschland."

Bei geringfügig entlohnter Beschäftigung liegt das Arbeitsentgelt bei maximal 450 Euro im Monat. Dabei gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro - was bis zur so genannten Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro einer Arbeitszeit von 46,9 Stunden im Monat entspricht.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen nicht abgeführt werden. Beschäftigte mit einem Minijob müssen sich auch auf andere Weise krankenversichern - etwa über freiwillige Leistungen oder über eine beitragsfreie Familienversicherung. Auch bei Minijobs besteht eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht, doch kann man sich davon befreien lassen. Aber auch bei Einzahlungen in die Rentenversicherung erwirbt man mit einem Minijob im Alter nur einen sehr geringen Rentenanspruch, da der Pflichtbeitrag entsprechend der geringen Arbeitszeit sehr niedrig ist.

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