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Triage: Gesetzgeber muss laut Schweitzer schnell handeln


Mainz
Triage: Gesetzgeber muss laut Schweitzer schnell handeln

Von dpa
28.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Corona-IntensivstationVergrößern des BildesEin Patient liegt in einem Zimmer auf einer Corona-Intensivstation. (Quelle: Fabian Strauch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage begrüßt. "Eine verlässliche gesetzliche Regelung zur Patientenauswahl für die sogenannte Triage ist notwendig, um Rechtssicherheit sowohl für die Betroffenen als auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu schaffen", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

Der Bundesgesetzgeber müsse jetzt schnell handeln. Bei den Regelungen komme es darauf an, der sehr hohen Bedeutung des zu schützenden Grundrechtes auf Leben gerecht und im praktischen ärztlichen Handeln unmittelbar verbindlich zu werden.

Der Bundestag müsse zudem "unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen", sagte Schweitzer. "Und dabei - auch im Licht der Behindertenrechtskonvention - dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen wirksam verhindert wird."

Schweitzer betonte: "Niemand darf wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werden."

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Gesetzgeber verpflichtet, "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Er müsse in Pandemiezeiten der aus dem Grundgesetz folgenden Handlungspflicht nachkommen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. (Az. 1 BvR 1541/20)

Das Wort Triage beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht - zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

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