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Lewentz begrüßt Kölner Urteil zu AfD als "deutliches Signal"


Mainz
Lewentz begrüßt Kölner Urteil zu AfD als "deutliches Signal"

Von dpa
09.03.2022Lesedauer: 2 Min.
AfDVergrößern des BildesEin Mensch trägt eine AfD-Kappe. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Das Urteil schaffe eine Verbindlichkeit für das weitere Vorgehen des Verfassungsschutzes und sende ein "deutliches Signal an alle Verfassungsfeinde", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. "Wenn Äußerungen getätigt werden, die sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und ein Nährboden für Hass und Hetze bereitet wird, muss der Verfassungsschutz diesen verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch mit seinen Mitteln begegnen können", sagte Lewentz.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD hatte gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt. Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Lewentz sagte weiter: "Ich bin davon überzeugt, dass wir leider noch einiges an Erkenntnissen zu erwarten haben." Die AfD habe sich seit ihrer Gründung immer weiter von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfernt.

Der rheinland-pfälzische AfD-Partei- und Fraktionschef Michael Frisch zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. Er halte die vom Verfassungsschutz vorgetragenen Gründe für eine Gesamtbeobachtung der Partei nach wie vor für nicht tragfähig. "Sowohl unser Programm als auch unsere konstruktive Arbeit in allen Landtagen und im Bundestag sind klare Belege dafür, dass wir uns als Demokraten in den parlamentarischen Diskurs einbringen", sagte Frisch. Er gehe davon aus, dass der Bundesvorstand alle möglichen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Nach Frischs Einschätzung war die Klage der AfD aber in Teilen erfolgreich.

Die AfD hatte zudem dagegen geklagt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich mitgeteilt hatte, der sogenannte Flügel habe 7000 Mitglieder. Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht. Ebenso erfolgreich war die Klage der AfD gegen die Hochstufung des Flügels zu einer "gesichert extremistischen Bestrebung". Diese Einstufung sei nach der formalen Auflösung des Flügels unzulässig, da sie Gewissheit über die Existenz des Beobachtungsobjekts erfordere, so die Richter.

Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, erklärte, es sei ein "wichtiges und starkes Zeichen unserer wehrhaften Demokratie", dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Auch die AfD in Rheinland-Pfalz und die AfD-Landtagsfraktion seien "nicht so harmlos, wie die vermeintlichen bürgerlichen Saubermänner sich mitunter gerne geben". Bis heute fehle es an einer ausreichenden Distanzierung aus Mainz zu den Hardlinern der AfD. "Hier ist auch Herr Frisch gefordert, endlich und ausdrücklich für Klarheit zu sorgen", sagte sie.

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