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"Todespfleger" aus München: Das ist über den Angeklagten bekannt


Angeklagt wegen Mordes
Wie der "Todespfleger" aufflog – und warum der Fall größer wird

Von t-online, Jel

Aktualisiert am 24.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Krankenhausflur: Krankenkassen fordern gezielte Maßnahmen gegen PflegenotstandVergrößern des BildesKrankenhausflur (Symbolbild): Immer wieder werden Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in Deutschland zu Tatorten. (Quelle: sudok1/getty-images-bilder)
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Der "Todespfleger" von München soll zwei Menschen getötet und sechs weitere in Lebensgefahr gebracht haben. Alles, was Sie zu dem Fall wissen sollten.

Bereits 2020 machte der Fall des jungen Pflegers aus München Schlagzeilen. Damals wurde bekannt, dass er drei seiner Patienten mutwillig in Lebensgefahr gebracht haben soll, indem er ihnen falsche Medikamente gespritzt hatte. Nun sind weitere Details rund um den Fall bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben. t-online hat das Wichtigste zu dem Fall zusammengefasst.

Wer ist der mutmaßliche "Todespfleger"?

Der nun wegen Mordes angeklagte Mann stammt aus Nordrhein-Westfalen und ist ausgebildeter Altenpfleger. Im Juli 2020 kam der damals 24-Jährige über eine Zeitarbeitsfirma in das Klinikum rechts der Isar. Dort war er vor allem auf der sogenannten Wachstation im Einsatz. Aktuell sitzt er nach Angaben des Oberlandesgerichts München in Untersuchungshaft. Demnach habe er sich während der Vernehmungen geäußert, zum Inhalt könne das Gericht vorerst nichts weiter sagen.

Wo hat er davor gearbeitet?

Bevor der mutmaßliche Todespfleger wegen des neuen Jobs nach München kam, hat er den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge nicht in einer Klinik, sondern nur in Altenpflege-Einrichtungen gearbeitet. "Hinsichtlich seiner Tätigkeit dort haben sich nach Auskunft der dortigen Ermittlungsbehörden keine Auffälligkeiten hinsichtlich etwaiger vergleichbarer Fälle ergeben", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft 2021 gegenüber der "Süddeutschen Zeitung".

Was wird dem Mann vorgeworfen?

Als der Fall durch die Behörden bekannt wurde, ermittelten diese zunächst aufgrund des Verdachts auf versuchten Mord in drei Fällen. Die Staatsanwaltschaft warf dem bei seiner Festnahme 24-Jährigen vor, drei Patienten im Alter von damals 54, 90 und 91 Jahren aus reiner Geltungssucht mit Medikamenten in Lebensgefahr gebracht zu haben, um dann bei ihrer Rettung zu glänzen. Chatprotokolle legten das nahe, wie die Staatsanwaltschaft damals mitteilte.

Warum haben die Ermittlungen plötzlich immer größere Kreise gezogen?

Im Laufe der Ermittlungen wurde klar, dass der Pfleger weit mehr Patienten in Lebensgefahr gebracht und darüber hinaus auch getötet haben soll. Nun hat die Staatsanwaltschaft München den Krankenpfleger wegen zweifachen Mordes und sechs Mordversuchen sowie schwerer Körperverletzung angeklagt.

Wie ist der junge Pfleger aufgeflogen?

Ein Oberarzt am Klinikum rechts der Isar wurde misstrauisch, da sich der Zustand von zwei Patienten aus dem Nichts verschlechtert hatte. Schnell ergaben sich Hinweise auf einen ähnlichen Fall, bei dem der Beschuldigte ebenfalls Dienst gehabt hatte. Der Arzt veranlasste Blutproben, die bei allen Patienten Spuren nicht verordneter Medikamente offenbarten. Daraufhin zeigte die Klinik den Pfleger an. Bei seiner Festnahme bestritt dieser die Vorwürfe gegen ihn.

Wer sind seine mutmaßlichen Opfer?

Details über die Opfer sind nicht bekannt. Bei der Festnahme des damals 24-Jährigen warf die Staatsanwaltschaft ihm vor, drei Patienten im Alter von damals 54, 90 und 91 Jahren in Lebensgefahr gebracht zu haben. Die beiden Todesopfer des Pflegers waren laut Staatsanwaltschaft 80 und 89 Jahre alt.

Wie geht es nach der Anklageerhebung weiter?

Zunächst werde die Anklageschrift an alle Prozessbeteiligten übermittelt, erklärt Florian Gliwitzky, Pressesprecher des Oberlandesgerichts in München t-online. "Der Angeklagte und sein Verteidiger müssen dann dazu Stellung nehmen." In der Regel dauere das drei bis vier Wochen, so Gliwitzky. Am Landgericht München liegt es zu prüfen, ob die Anklage gegen den Verdächtigen zugelassen wird und es zur Verhandlung kommt. Das könne ungefähr weitere drei Monate dauern, sagt Gliwitzky.

Welche Parallelen gibt es zu Niels Högel?

Der Fall aus München erinnert an den des als "Todespfleger" bekannt geworden Patientenmörder Niels Högel. Der Fall Högel hatte zwar ein anderes Ausmaß: Er wurde im Jahr 2019 wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Motive hinter den Taten scheinen sich jedoch zu gleichen.

Beiden Pflegern soll es in erster Linie darum gegangen sein, vor Kollegen gut dazustehen, indem sie sich mit der Reanimation der Patienten rühmten, die sie vorher selbst in Lebensgefahr gebracht hatten. Ermittlungsergebnisse legen auch in dem Fall des Münchner "Todespflegers" nahe, dass dieser aus reiner Geltungssucht gehandelt habe, so die Staatsanwaltschaft. Demnach habe er seine Opfer mit Medikamenten in Lebensgefahr gebracht, um dann bei ihrer Rettung zu glänzen.

Tötungsdelikte in der Pflege machen deutschlandweit immer wieder Schlagzeilen: Anfang Oktober 2020 hatte das Landgericht München I einen Hilfspfleger wegen Mordes an drei Patienten zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. 2016 verurteilte das Landgericht München I eine Hebamme wegen siebenfachen Mordversuches im Kreißsaal zu 15 Jahren Haft. Nach Überzeugung des Gerichtes hatte die Frau Patientinnen bei Kaiserschnitt-Geburten heimlich Blutverdünner gegeben. Ohne Notoperationen wären sie gestorben.

Verwendete Quellen
  • sz.de: "Mord in der Klinik?"
  • Telefonat mit Florian Gliwitzky, Pressesprecher des Oberlandesgerichtes München am 24.08.2022
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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