Urteil in München gefallen Aufnahme von Geflüchteten: Mieter braucht Erlaubnis des Vermieters
Ein Vermieter will keine Flüchtlinge in seiner Wohnung. Der Mieter nimmt sie trotzdem auf und sagt, Hilfe gehe vor. Jetzt hat das Gericht dem Vermieter recht gegeben.
Mitte März nahm ein Münchner Mieter zwei Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf. Nach dem Tod seiner Frau wohnt er mit seinen zwei Kindern alleine in einem großen Haus. Seit März also leben zwei Ukrainerinnen im Dachgeschoss des Hauses in Gräfelfing. Der Vermieter hatte was dagegen. Der Streit ging vor Gericht. Am Dienstag fiel das Urteil: Der Mieter muss die Erlaubnis beim Vermieter einholen, auch dann, wenn er Geflüchtete bei sich wohnen lässt.
Grundsätzlich benötigen Mieter immer die Zustimmung des Vermieters, wenn sie einen Teil des gemieteten Wohnraums untervermieten oder unentgeltlich Dritten überlassen wollen. Unter bestimmten Umständen haben Mieter aber auch ein Recht auf diese Zustimmung – wenn sie nämlich ein "berechtigtes Interesse" geltend machen können. Nach Ansicht des Amtsgerichts zählt humanitäre Hilfe nicht dazu.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mieterverein teilte mit, das Urteil prüfen und voraussichtlich in Berufung gehen zu wollen. Der Verein übernahm die Kosten für den Mieter und unterstütze seine Klage. Man erhoffe sich eine bundesrechtliche Klärung.
- Nachrichtenagentur dpa