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Schwarzfahren in Bayern: Justizminister Eisenreich hält an Straftat fest


Vorstoß der Bundesländer
Bayerischer Minister will weiter harte Strafe für Schwarzfahren

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich bei einer Rede (Archivbild): Nun setzt er sich dafür ein, dass notorisches Schwarzfahren Straftat bleibt.Vergrößern des BildesBayerns Justizminister Georg Eisenreich bei einer Rede (Archivbild): Nun setzt er sich dafür ein, dass notorisches Schwarzfahren Straftat bleibt. (Quelle: IMAGO / STL)
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Wie soll Schwarzfahren geahndet werden? Einen Vorschlag der Länder kommentiert nun Bayerns Justizminister. Er wolle Betriebe und ehrliche Kunden schützen.

Das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen könnte nach Meinung des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU) auch als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat bestraft werden. "Mir ist wichtig, dass nicht Menschen kriminalisiert werden, die einmal ohne Fahrschein unterwegs sind", sagte Eisenreich der Deutschen Presse-Agentur. Da sehe er Handlungsbedarf.

Aber "notorische Schwarzfahrer sollen weiter mit einem Straftatbestand angemessen sanktioniert werden können". Das schütze die Verkehrsbetriebe und die große Mehrheit der ehrlichen Kunden, die Fahrscheine kauften und letztlich für die Schwarzfahrer mitbezahlen müssten.

Schwarzfahren auch in Bayern als Ordnungswidrigkeit

Die Entscheidung über die Strafbarkeit der sogenannten Beförderungserschleichung trifft ausschließlich der Bund. Die Justizminister der Länder haben den Bund auf ihrer Herbstkonferenz aufgefordert, tätig zu werden. Aus Sicht des bayerischen Justizministeriums ist eine Abstufung zwischen Ordnungswidrigkeit und, etwa in Wiederholungsfällen, einem Straftatbestand denkbar.

Bei einer Infratest-dimap-Umfrage für die Plattform "Frag den Staat" sagten 69 Prozent der Befragten, Schwarzfahren sollte künftig als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Aber nur 45 Prozent sind gegen eine Ersatz-Haftstrafe für Schwarzfahrer, die erwischt werden und ihre Geldstrafe nicht zahlen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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