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"Letzte Generation": Polizei soll Gespräche mit Journalisten abgehört haben


Bericht
Polizei soll "Letzte Generation" und Journalisten abgehört haben

Von t-online, ads

Aktualisiert am 23.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Münchner Einsatzkräfte tragen Aktivisten der "Letzten Generation" nach einer Blockade von der Straße. (Archivbild)Vergrößern des BildesMünchner Einsatzkräfte tragen Aktivisten der "Letzten Generation" nach einer Blockade von der Straße. (Archivbild) (Quelle: Aaron Karasek/imago images)
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Über Monate soll das Bayerische Landeskriminalamt Telefonate zwischen der "Letzten Generation" und Journalisten abgehört haben. Ob das bis heute so ist, ist bislang unklar.

Die Anrufe, die über den Pressekontakt der "Letzten Generation" geführt wurden, sollen zwischen Oktober 2022 und April 2023 vom Bayerischen Landeskriminalamt abgehört worden sein. Auch bekannte Persönlichkeiten der Bewegung sollen privat betroffen gewesen sein. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf interne Unterlagen. Die Maßnahme sollte offenbar helfen, den Verdacht zu erhärten, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

Obwohl die Einsatzkräfte dabei offenbar keine Ausbeute machen konnten, wurde die Abhörung offenbar immer wieder verlängert – obwohl davon auch Journalistinnen und Journalisten betroffen waren. Diese haben gesetzlich einen besonderen Schutz.

Betroffen seien neben dem Berliner Pressetelefon der "Letzten Generation" sechs Aktivistinnen und Aktivisten gewesen, unter anderem Pressesprecherin Carla Rochel. Insgesamt ist in dem Bericht von 13 Telefonanschlüssen die Rede. Bis zum April 2023 sei die Abhörung den Unterlagen zufolge genehmigt worden. Ob es seitdem weitere Abhörungen gebe, sei nicht bekannt.

Ermittlungsbehörden erhielten offenbar keine Geheimnisse

Dass dabei größtenteils Journalistinnen und Journalisten mit abgehört wurden, war dem LKA einem Vermerk zufolge bekannt – eine Maßnahme, die bei der Genehmigung durch die Generalstaatsanwaltschaft besonders abgewogen werden muss. Gespräche von Journalistinnen und Journalisten sind aufgrund der Pressefreiheit besonders geschützt: Sie darf laut Strafprozessordnung nur im Fall "einer Straftat von erheblicher Bedeutung" übergangen werden.

Abgehört werden dürfen Journalistinnen und Journalisten nur dann, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass diese an einer Tat, "einer Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei" beteiligt sind. Im Falle der "Letzten Generation" hatte der zuständige Ermittlungsrichter noch im Januar 2023 die Überwachung der Aktivistinnen und Aktivisten als "erforderlich und unentbehrlich" bezeichnet, weil diese sich "sehr konspirativ" verhielten. Gleichzeitig war dem LKA bekannt, dass die Überwachung über die vier Monate offenbar nichts ans Tageslicht bringen konnte, was nicht bereits durch die Pressearbeit der Gruppierung bekannt gemacht wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft München war am Abend für t-online nicht erreichbar.

Verwendete Quellen
  • sz.de: "Polizei hörte Gespräche der "Letzten Generation" mit Journalisten ab"
  • gesetze-im-internet.de: Strafprozeßordnung (StPO), § 160a Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern
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