t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

"Letzte Generation": Kriminelle Vereinigung? Münchner Behörde im Alleingang


Erhebliche Zweifel wegen "krimineller Vereinigung"
Razzien gegen "Letzte Generation": Womöglich Alleingang von bayerischer Behörde

Von t-online, cup

28.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Protestmarsch der Letzten Generation in München (Archivbild): Von der Generalstaatsanwaltschaft dort wird wegen des Anfangsverdachts als "kriminelle Vereinigung" ermittelt.Vergrößern des BildesProtestmarsch der Letzten Generation in München (Archivbild): Von der Generalstaatsanwaltschaft dort wird wegen des Anfangsverdachts als "kriminelle Vereinigung" ermittelt. (Quelle: IMAGO / aal.photo)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ist die "Letzte Generation" gefährlich? Die Generalstaatsanwaltschaft München sieht sie als "kriminelle Vereinigung". Und steht damit ziemlich alleine da.

Mehrere Behörden widersprechen indirekt dem Anfangsverdacht der Generalstaatsanwaltschaft München, wonach die "Letzte Generation" eine "kriminelle Vereinigung" darstellen soll. Über mehrere Briefwechsel, die dies nahelegen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Demnach gehen weder Staatsanwaltschaft München I noch die Bundesanwaltschaft davon aus, dass die Einstufung berechtigt ist.

Es handle sich nicht um eine "terroristische Organisation" oder "kriminelle Vereinigung", hieß es demnach etwa seitens der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Ende November. Die Münchner Staatsanwaltschaft schrieb, dass das Begehen von Straftaten nicht der Zweck der "Letzten Generation" sei. Genau das ist jedoch das Kriterium für eine "kriminelle Vereinigung".

Was sagen Ermittler in Bayern und Deutschland zur "Letzten Generation"?

In den Ausführungen der Bundesanwaltschaft heißt es zur Begründung, dass die Aktivisten keine ernsten Schäden anrichten wollten. Die Auswirkungen seien nicht drastisch genug, unter anderem auch deshalb, weil die Aktionen teils kurzfristig angekündigt werden. "Die durch den Unrechts- und Schuldgehalt bestimmte Schwere der Taten und deren Auswirkungen auf die innere Sicherheit sind aus den dargelegten Gründen gering", heißt es seitens der Bundesanwaltschaft, wie die "Süddeutsche Zeitung" zitiert.

Passend dazu folgen offenbar auch die meisten Generalstaatsanwaltschaften der Länder dieser Einschätzung. Ein ähnliches Vorgehen wie in Bayern im Mai, etwa mit Razzien bei Aktivisten mit Verbindung zur "Letzten Generation", legte bislang nur die Behörde im brandenburgischen Neuruppin an den Tag. Und auch in München hat man seine Meinung zwischenzeitlich offenbar geändert. Vor einem Jahr hieß es noch, sie sei "nicht staatsfeindlich".

Bei einer bundesweiten Razzia im Mai hatten Ermittler auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München 15 Gebäude durchsucht und offenbar versehentlich einen Warnhinweis auf der Homepage der Klimaaktivisten platziert, in dem es hieß: "Die 'Letzte Generation' stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar." Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft München I haben auf eine Anfrage von t-online noch nicht reagiert.

Verwendete Quellen
  • Anfragen an Generalstaatsanwaltschaft München und Staatsanwaltschaft München I
  • Süddeutsche Zeitung: "Staatsanwälte zweifeln an Einstufung als 'kriminelle Vereinigung'" (kostenpflichtig)
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website