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München: IS-Rückkehrerin Jennifer W. zeigt vor Gericht Reue


Sie ließ ein Kind sterben
"Wurde zu Recht verurteilt": IS-Rückkehrerin zeigt vor Gericht Reue

Von dpa
20.07.2023Lesedauer: 2 Min.
IS-RückkehrerinVergrößern des BildesDie Angeklagte: Jennifer W. beim Betreten des Gerichtssaals. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Eine IS-Rückkehrerin muss sich vor dem Oberlandesgericht in München verantworten. Sie hatte im Irak tatenlos zugesehen, wie ein Kind starb.

Die als islamistische Extremistin verurteilte Jennifer W. hat vor Gericht Einsicht gezeigt. "Ich bereue das Geschehnis", heißt es in einer Erklärung, die ihr Verteidiger am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verlas. "Ich wurde zu Recht verurteilt." In ihrem ersten Verfahren habe sie Aspekte "relativiert oder bestritten". Das wolle sie nun nicht mehr tun: "Ich war auch verantwortlich für den Tod."

Vor dem OLG begann ein neuer Prozess gegen die 32 Jahre alte Frau, die gestand, im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ein kleines, jesidisches Mädchen in der Mittagshitze starb. Ihr droht nun womöglich eine härtere Strafe als die zehn Jahre, zu denen das OLG sie 2021 verurteilt hatte.

Angeklagte kann Taten nicht aufarbeiten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die OLG-Entscheidung, die unter anderem von einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall ausging, nach einer entsprechenden Revision der Bundesanwaltschaft in Teilen aufgehoben und an einen anderen Strafsenat des Gerichts zurückverwiesen. Dort muss nun das Strafmaß neu verhandelt werden. Der BGH bezweifelt, dass es sich tatsächlich um einen minderschweren Fall handelte.

"Ich finde es deprimierend, dass ich mich bis heute nicht im Strafvollzug befinde, sondern immer noch in Untersuchungshaft", ließ die Angeklagte über ihren Anwalt sagen. So könne sie ihre Taten nicht aufarbeiten.

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte sich mit 23 Jahren der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und einen IS-Kämpfer in Syrien vor einem IS-Gericht geheiratet. Zusammen hielten sie das getötete jesidische Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen.

Mutter der Toten Waffe an den Kopf gehalten

Die Angeklagte räumte – anders als im ersten Verfahren – auch explizit ein, der Mutter des getöteten Mädchens eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben, als diese um ihre Tochter weinte. Sie betonte aber auch: "Mein Beweggrund war nicht die Vernichtung und Versklavung des jesidischen Volkes."

Ihre Situation sei zwar "nichts im Vergleich" zu der jener Frau, aber auch sie leide, hieß es in der Erklärung. Sie habe kaum Kontakt zu ihrer Tochter. Und "als ich in die Untersuchungshaft kam, wurde ich als Kindermörderin betitelt". Sie habe Kontakt zu Mitgefangenen darum gemieden. "Alle wussten oder glaubten zu wissen, was für ein Monster ich bin."

Neues Urteil könnte Ende August fallen

Der Prozess begann mit der Verlesung der BGH-Entscheidung, in der es etwa heißt, das OLG habe bei seinem Urteil möglicherweise strafschärfende Aspekte nicht genug berücksichtigt, wie etwa die "menschenverachtenden Beweggründe" der Angeklagten.

Für den neuen Prozess hat das Münchner OLG acht Verhandlungstage vor einem anderen Strafsenat angesetzt. Ein neues Urteil könnte am 29. August fallen. Der erste Prozess hatte im April 2019 begonnen und rund zweieinhalb Jahre gedauert. Nach Angaben der jesidischen Organisation Yazda war der Münchner Prozess seinerzeit die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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