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München: Wohnung nur für "deutsch sprechende Menschen" zur Miete angeboten


Wirbel um Online-Anzeige
Vermieter bietet Wohnung für "deutsch sprechende Menschen" an

Von t-online, son

01.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Makler übergibt einen Schlüssel an einen neuen Mieter (Symbolbild): In München ist es nicht einfach, eine Wohnung zu finden.Vergrößern des BildesEin Makler übergibt einen Schlüssel an einen neuen Mieter (Symbolbild): In München ist es nicht einfach, eine Wohnung zu finden. (Quelle: IMAGO / photothek/imago images)
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Eine Wohnungsanzeige auf einem Online-Portal sorgt für Wirbel. Der Vermieter inseriert die vier Wände im Münchner Osten für Menschen, die auch Deutsch sprechen.

In München eine (bezahlbare) Wohnung zu finden, ist nicht gerade einfach. Zwar mangelt es auf den einschlägigen Immobilien-Portalen nicht an Angeboten, der großen Nachfrage werden diese aber kaum gerecht. Ein Besichtigungstermin kann da schnell einmal zur Großveranstaltung mit etlichen Bewerbern mutieren, weshalb viele Vermieter bereits im Vorfeld unter den potenziellen Kandidaten gründlich aussieben. An sich nichts Verwerfliches und ihr gutes Recht – und doch gibt es natürlich auch Grenzen.

Eine solche überschritten hat der Vermieter einer Wohnung im Münchner Osten. Vier Zimmer bot er auf dem Portal "ImmoScout24" an. Eine Grundschule sowie Einkaufsmöglichkeiten lägen in unmittelbare Nähe, mit dem Bus sei die nächste U-Bahn-Station gut zu erreichen. Klingt nach keinem schlechten Angebot, gerade für Familien. Doch willkommen sind nicht alle. "Ich vermiete die Wohnung an deutsch sprechende Menschen", hieß es in der Annonce.

ImmoScout24 löscht Anzeige von Plattform

Für die Betreiber von "ImmoScout24" ein klarer Verstoß gegen die eigenen Grundsätze und Geschäftsbedingungen. "Nutzer, die im Rahmen der ImmoScout24-Plattform oder -Services Immobilien inserieren, verpflichten sich, ausschließlich seriöse Immobilienangebote einzustellen", schreibt das Unternehmen in seinen AGB. Als nicht seriöse Angebote würden "insbesondere Objekte, Anzeigen und Inhalte" gelten, "die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder andere gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen".

Aus diesem Grund haben die Betreiber die Anzeige auch umgehend von ihrer Seite gelöscht, wie eine Sprecherin zur "tz" sagte. "Wenn uns ein Nutzer solch einen Fall meldet, wird das Inserat gelöscht", stellte sie klar. Das habe man im vorliegenden, konkreten Beispiel auch genauso gehandhabt. Die rechtliche Lage gestaltet sich dennoch etwas komplizierter.

Menschen mit ausländischen Namen haben es schwerer

Zwar hat das AGG das Ziel, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen". Jedoch fehle eine "konkrete Regelung für Wohnungsanzeigen", monierte Sebastian Bickerich, Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, im Gespräch mit der "tz". Das würde allerdings nicht bedeuten, dass rassistische Diskriminierung hier erlaubt sei.

Dass es Menschen mit ausländischen Namen auf dem Mietmarkt generell schwerer haben, hat schon 2017 ein Experiment des "Bayerischen Rundfunks" bewiesen. Mit fiktiven deutschen und nicht-deutschen Profilen verschickte der "BR" damals über mehrere Wochen hinweg 20.000 Wohnungsanfragen. Rund 8.000 Antworten kamen zurück – mit dem Ergebnis, dass Menschen mit ausländischen Namen deutlich seltener zu Besichtigungen eingeladen wurden. Besonders hart traf es Wohnungssuchende mit türkischer oder arabischer Herkunft.

Verwendete Quellen
  • tz.de: "Immo-Anzeige sorgt für Wirbel: Münchner will nur an 'deutsch sprechende Menschen' vermieten"
  • immobilienscout24.de: "AGB für die Nutzung IS24 Services"
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt (AGG)
  • interaktiv.br.de: "Wir müssen draußen bleiben"
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