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Alfons Schuhbeck: Gerichtstermin abgesagt – Einigung wahrscheinlich


Es ging um eine Räumungsklage
Schuhbeck-Verhandlung vor dem Amtsgericht abgesagt

Von t-online, son

23.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Alfons Schuhbeck vor Gericht (Archivbild): Beide Parteien streben eine außergerichtliche Einigung an.Vergrößern des BildesAlfons Schuhbeck vor Gericht (Archivbild): Beide Parteien streben eine außergerichtliche Einigung an. (Quelle: IMAGO / Sven Simon/imago images)
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Der Vermieter von Alfons Schuhbeck verklagt den Starkoch wegen ausstehender Mietzahlungen. Ein erneuter Gerichtstermin wird abgesagt, eine Einigung steht bevor.

Alfons Schuhbeck bleibt ein neuerlicher Gerichtsprozess nun offenbar endgültig erspart. Eine für den morgigen Dienstag angesetzte Verhandlung wegen einer Räumungsklage wurde "auf Antrag beider Parteien aufgehoben", teilte Martin Swoboda, Sprecher des Münchner Amtsgerichts, am Montag mit. Eine neue Terminierung sei nicht erfolgt.

Die Messerschmitt Stiftung als Eigentümer des Orlandohauses am Platzl in der Münchner Innenstadt hatte den in Geldnot geratenen Starkoch aufgrund ausstehender Mietzahlungen für dessen Mietwohnung verklagt. Dass sich beide Parteien deswegen vor Gericht gegenüber stehen würden, galt allerdings schon im Vorfeld als unwahrscheinlich.

Verfahren noch nicht endgültig beendet

Bereits zweimal war eine angesetzte Verhandlung verschoben worden, man wollte sich außergerichtlich einigen, hieß es. "Vergleichsverhandlungen sind am Laufen", erklärte Günther Volpers, Anwalt der Messerschmitt Stiftung im August im Gespräch mit t-online. Schuhbecks Anwalt Markus Hennig erneuerte die Bestrebungen am Montag noch einmal. "Ich gehe davon aus, dass wir kurzfristig eine Vergleichslösung schließen können, die dann wiederum zu einer Beendigung des Verfahrens führen würde."

Allein dass der Termin aufgehoben wurde, würde das Verfahren nämlich noch nicht beenden, stellte er gegenüber t-online klar. Die Lösung sei noch nicht so weit ausgereift, "dass wir morgen schon das Verfahren abschließen können". Die Verhandlung vor Gericht wäre allerdings nur notwendig gewesen, wenn beide Seiten nicht zu einer Übereinkunft kommen würden. Was jedoch voraussichtlich nicht der Fall ist. "Wir sind zuversichtlich", sagte Hennig

Mietschulden sind bereits beglichen

Wie die Einigung konkret aussehen soll, dazu wollte sich Schuhbecks Anwalt noch nicht äußern. Er sei "kein Freund davon, über Inhalte, die noch nicht vereinbart sind, zu sprechen". Theoretisch könnten sich schließlich noch Dinge ändern. "Aber ich glaube, wir bekommen eine gute Lösung hin, die alle Seiten glücklich macht."

Die ausstehenden Mietzahlungen für Schuhbecks Privatwohnung seien bereits seit längerer Zeit ausgeglichen, erklärte Hennig. Konkret gehe es nun noch um die Frage, ob das Mietverhältnis wirksam beendet ist. "Was dann wiederum zu einer Räumung führen würde."

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Markus Hennig am 23. Oktober 2023
  • Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 23. Oktober
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