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Alfons Schuhbeck muss nach Haftantritt erneut vor Gericht: Das ist der Grund


Es geht um seine Wohnung
Nach Haftantritt: Schuhbeck muss erneut vor Gericht

Von t-online, son

Aktualisiert am 23.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Alfons Schuhbeck auf dem Weg in den Gerichtssaal (Archivbild): In der kommenden Woche könnte der Starkoch wieder auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.Vergrößern des BildesAlfons Schuhbeck auf dem Weg in den Gerichtssaal (Archivbild): In der kommenden Woche könnte der Starkoch wieder auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. (Quelle: IMAGO / Sven Simon/imago images)
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Nach seinem Haftantritt wegen Steuerhinterziehung muss Alfons Schuhbeck erneut vor Gericht erscheinen. Diesmal geht es um eine Räumungsklage.

Um Alfons Schuhbeck ist es still geworden. Vor acht Wochen hat der gefallene Starkoch seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech angetreten. Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe – konkret soll es um einen Betrag von 2,3 Millionen Euro gehen – war er Ende 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Doch nun, zwei Monate später, könnte er die JVA wieder verlassen – allerdings nur für wenige Stunden.

Denn für den kommenden Dienstag, 24. Oktober, ist am Amtsgericht München ein erneuter Prozesstermin mit Schuhbeck angesetzt. Gegenstand der Verhandlung ist eine Räumungsklage wegen Zahlungsverzögerung der Miete für seine Privatwohnung im schicken Orlandohaus am Platzl in der Münchner Innenstadt. Der Vermieter, die Messerschmitt Stiftung, hatte den 74-Jährigen verklagt.

Außergerichtliche Einigung angestrebt

Ob es allerdings tatsächlich dazu kommt, dass Schuhbeck vor Gericht erscheint, darf bezweifelt werden. "Aktuell ist die Verhandlung noch terminiert", erklärte Martin Swoboda, Sprecher des Amtsgerichts zwar auf Nachfrage von t-online. Doch das war sie auch in der Vergangenheit bereits zweimal. Zuletzt für den 4. August.

Auf Antrag beider Parteien war der Termin damals auf den 24. Oktober verschoben worden. Man wollte sich außergerichtlich einigen, hieß es. "Vergleichsverhandlungen sind am Laufen", erklärte Günther Volpers, Anwalt der Messerschmitt Stiftung seinerzeit gegenüber t-online. Dem Vernehmen nach wird ein Vergleich angestrebt. Mit dem Ziel, dass am Ende alle Beteiligten glücklich sind. Sprich: Schuhbeck zahlt Geld nach und darf im Gegenzug seine Wohnung behalten.

Schuhbeck persönlich vor Gericht geladen

Ob es dazu inzwischen gekommen ist? Unklar. Sowohl Volpers als auch Schuhbecks Anwalt Markus Hennig waren am Mittwoch nicht zu erreichen. Sollte es wider Erwarten doch zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kommen, dürfte Schuhbeck wohl selbst auf der Anklagebank Platz nehmen. "Er ist persönlich geladen. Von daher gehen wir davon aus, dass er auch kommt", sagte Swoboda.

Wie genau das aussehen würde, ob der gebürtige Traunsteiner mit Polizeieskorte aus Landsberg in die bayerische Landeshauptstadt gebracht und mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt wird, dazu wollte sich der Gerichtssprecher nicht äußern. Nur so viel: "Herr Schuhbeck würde vorgeführt werden. Zum genauen Ablauf können wir aber aus Sicherheitsgründen nichts sagen."

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Dr. Martin Swoboda von der Pressestelle des Amtsgerichts München am 19. Oktober 2023
  • Alte Artikel von t-online
  • merkur.de: "Nach acht Wochen in Haft: Alfons Schuhbeck muss wieder vor Gericht – und bangt um seine Wohnung"
  • Telefonische Anfrage bei Günther Volpers, Anwalt der Messerschmitt-Stiftung am 19. Oktober 2023
  • Telefonische Anfrage bei Tobias Pretsch, Anwalt von Alfons Schuhbeck am 19. Oktober 2023
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