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Polizei testet umstrittene Software – trotz fehlender Rechtsgrundlage


Auswertung echter Daten
Bayern testet Polizeisoftware ohne gültige Rechtsgrundlage

Von dpa, cgo

30.11.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 138547975Vergrößern des BildesPräsidium in München (Symbolbild): Die bayerische Polizei testet ein neues Überwachungssystem mit personenbezogenen Daten. (Quelle: Ulrich Wagner via www.imago-images.de)
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Die bayerische Polizei prüft derzeit eine neue Recherche- und Analyseplattform. Bislang fehlt für diese Form der Datenverarbeitung allerdings die Rechtsgrundlage.

Bereits seit Monaten testet der Freistaat Bayern seine neue Polizeisoftware mit Daten von echten Menschen – und das, obwohl die Rechtsgrundlage für den regulären Einsatz noch fehlt. So würden seit März beim Landeskriminalamt auch Echtdaten zum Beispiel aus dem Fahndungsbestand der bayerischen Polizei verwendet, teilte das Innenministerium am Donnerstag in München mit.

Die Resultate würden aber "nicht für polizeiliche Zwecke genutzt", sondern nur zur "internen Prüfung der Anwendung". Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Regierung will bayerisches Polizeiaufgabengesetz ändern

Um die "Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform" (VeRA) bei Ermittlungen regulär nutzen zu können, will die Staatsregierung eigentlich eine Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes auf den Weg bringen. Zuletzt war dazu aber noch kein Entwurf vorgelegt worden. Für den Testbetrieb sei das nach Ansicht des Innenministeriums auch nicht nötig, sagte ein Sprecher. Das bayerische Datenschutzgesetz reiche dafür aus.

Das Programm des umstrittenen US-Herstellers Palantir soll den bayerischen Ermittlern helfen, verschiedene Datentöpfe der Polizei gleichzeitig auszulesen und daraus Verknüpfungen herstellen zu können. In Hessen und Nordrhein-Westfalen sind ähnliche Programme der Firma schon im Einsatz. Das Bundesinnenministerium hatte eine Verwendung in Bundesbehörden im Sommer ebenso wie andere Länder abgelehnt - trotz einer eigens dafür vereinbarten Kaufoption.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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