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Missbrauchsprozess gegen Erzbistum München: In Traunstein spricht der Kläger


Schmerzensgeld und Schadensersatz
Missbrauchsprozess: Persönliche Anhörung des Klägers

Von dpa-video
Aktualisiert am 02.01.2024Lesedauer: 2 Min.
GerichtssaalVergrößern des BildesEine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal (Symbolbild) auf eine öffentliche Verhandlung hin. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Prozess gegen das Erzbistum München geht nach vielen Monaten in die zweite Runde. Dieses Mal wird sich der Kläger selbst zu dem Fall äußern.

Der Kläger ist ein vom Missbrauch betroffener Mann. Er soll in der kommenden Woche persönlich angehört werden, das teilt die Nachrichtenagentur dpa mit. Es geht um Schmerzensgeld und Schadenersatz. Weiter seien zu dem Termin am 10. Januar ein Sachverständiger und vier Zeugen geladen, teilte das Landgericht Traunstein mit.

Zum Hintergrund: Der frühere Ministrant gab an, Mitte der 1990er Jahre von einem Priester in Garching an der Alz sexuell missbraucht worden zu sein. Er forderte in dem Zivilprozess vor dem Landgericht Traunstein mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum München. Es soll in einem Fall zum sexuellen Missbrauch gekommen sein.

Unter den Beklagten war Papst Benedikt der XVI

Das Verfahren hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Vor allem, weil unter den Beklagten ursprünglich auch der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. war. Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde. Das Verfahren gegen ihn wurde aber abgetrennt, weil nach seinem Tod noch unklar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt und damit gewissermaßen auch den Vorgang erbt.

Deshalb bleibe das Verfahren in diesem Zusammenhang ausgesetzt, erläuterte das Landgericht. Der Termin am 10. Januar finde nur in Bezug auf die weiteren Beklagten statt.

Kläger hat Anspruch auf Entschädigung

Das Erzbistum hatte bereits zu Prozessbeginn generell akzeptiert, dass der Kläger einen Anspruch auf Entschädigung hat, sich aber nicht auf eine konkrete Summe festgelegt. Der Anwalt des Erzbistums beantragte, die Schmerzensgeld-Klage in der geforderten Höhe abzuweisen. Vielmehr sollte das Gericht eine eigene Einschätzung zur Höhe der Summe geben.

Die Fortsetzung des Prozesses war mehrfach verschoben worden. Der Prozess hatte am 20. Juni begonnen, der zweite Verhandlungstag war ursprünglich für den 12. September geplant gewesen und dann zunächst auf den 2. November verlegt worden; dann wurde er erneut vertagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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