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Erzbistum München: Nach Missbrauchsklage psychiatrisches Gutachten angeordnet


Schmerzensgeld und Schadenersatz
Missbrauchsklage gegen Kirche: Psychiatrisches Gutachten für Opfer angefordert

Von dpa
Aktualisiert am 14.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Prozess in TraunsteinVergrößern des BildesKläger Andreas Perr (Mitte) verlässt mit seinem Anwalt Andreas Schulz (links) das Landgericht Traunstein. (Quelle: Britta Schultejans/dpa/dpa-bilder)
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Ein Mann fordert vom Erzbistum München Schmerzensgeld und Schadenersatz. Er gibt an, als Ministrant von einem Priester sexuell missbraucht worden zu sein.

Im Prozess gegen das Erzbistum München und Freising um Schmerzensgeld und Schadenersatz für einen Missbrauchsbetroffenen will das Landgericht Traunstein ein psychiatrisches Gutachten einholen. Das Gericht ordnete am Freitag an, dass damit die Frage erörtert werden soll, "ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war".

Der Mann, ein früherer Ministrant, gibt an, Mitte der 1990er Jahre von einem Priester in Garching an der Alz sexuell missbraucht worden zu sein. Er fordert in dem Zivilprozess vor dem Landgericht Traunstein mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum. Es soll in einem Fall zum sexuellen Missbrauch gekommen sein.

Kläger soll persönlich angehört werden

Zum Prozessbeginn am 20. Juni hatte der Anwalt des Erzbistums zwar generell akzeptiert, dass der Kläger einen Anspruch auf Entschädigung hat, auf eine konkrete Summe legte er sich aber nicht fest. Er beantragte darum, die Klage auf Schmerzensgeld in der geforderten Höhe abzuweisen, und bat das Gericht um eine Einschätzung.

Die Verhandlung soll nun am 12. September fortgesetzt werden. "In diesem Termin soll der Kläger persönlich angehört werden", teilte das Gericht mit. Ob noch weitere Zeugen geladen werden sollten, werde noch entschieden.

Immer wieder Anschuldigungen und Klagen

Die Initiative Sauerteig aus Garching an der Alz, die den Kläger unterstützt, hatte danach in einem offenen Brief an Kardinal Reinhard Marx appelliert, die geforderten 300.000 Euro zu bezahlen. Der Brief an den Erzbischof von München und Freising sei verbunden "mit der eindringlichen Bitte, endlich zu einer christlichen Haltung der Nächstenliebe gegenüber Missbrauchsbetroffenen zu finden", teilte die Sprecherin der Initiative, Rosi Mittermeier, mit.

Der Anwalt des Erzbistums hatte aber vor Gericht betont, er sei auf eine Einschätzung des Gerichts angewiesen, wie hoch eine angemessene Entschädigung ausfallen solle. Im Juni hatte das Landgericht Köln das dortige Erzbistum zur Zahlung von 300.000 Euro an einen Mann verurteilt, der als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht wurde.

Erst am Mittwoch wurde eine weitere Klage in Köln bekannt. Die heute 56 Jahre alte frühere Pflegetochter eines zu langer Haft verurteilten ehemaligen Priesters verlangt 830.000 Euro als Entschädigung für das ihr zugefügte körperliche und seelische Leid.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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