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Bankmitarbeiter stiehlt dreiviertel Million aus Tresor –Urteil überrascht


Urteil am Landgericht
Bankmitarbeiter stiehlt dreiviertel Million aus Tresor

Von t-online, dpa
15.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Der wegen Diebstahls angeklagte Mann (Mitte) sitzt vor Prozessbeginn mit seiner Anwältin Daniela Gabler am Landgericht im Gerichtssaal.Vergrößern des BildesDer wegen Diebstahls angeklagte Mann (Mitte) sitzt vor Prozessbeginn mit seiner Anwältin Daniela Gabler am Landgericht im Gerichtssaal. (Quelle: Sven Hoppe)
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Äußerst raffiniert und mit hoher krimineller Energie soll ein ehemaliger Bankbmitarbeiter vorgegangen sein, um sich zu bereichern. Die Sache flog dennoch auf.

Ein ehemaliger Bankmitarbeiter, der dreiviertel Million Euro aus dem Tresor seines Arbeitgebers gestohlen hatte, wurde nun zu einer Jugendstrafe von drei Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht München I ordnete außerdem die Einziehung von Wertersatz in der Höhe des gestohlenen Betrags an, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Der junge Mann arbeitete rund ein halbes Jahr lang in einer Bankfiliale in Feldkirchen bei München. Nach Erkenntnissen der Justiz bestellte er unter Vorspiegelung eines fiktiven Kunden 220.000 Euro Bargeld bei der Bundesbank. Am Tag der Lieferung am 29. Juli 2022 nutzte er seinen Zugang zum Tresor und entwendete den gesamten dort lagernden Bargeldbestand von 735.500 Euro.

Jugendstrafrechte wegen Reifeverzögerungen

Er wurde später von Kollegen zur Rede gestellt, als diese Unstimmigkeiten bemerkten. Laut Anklage sagte er daraufhin, dass sein Leben von dem Geld abhänge und seine Großmutter hohe Schulden hätte. Daraufhin flüchtete er über den Personalausgang in die Tiefgarage und tauchte für mehrere Monate unter. Etwa ein halbes Jahr später stellte er sich jedoch der Polizei und gab an, ein Jugendfreund habe ihn bedroht und zum Diebstahl angestiftet.

Das Gericht entschied, das Jugendstrafrecht anzuwenden, da es bei dem Angeklagten mögliche Reifeverzögerungen gab. Es wurde hervorgehoben, dass "der Angeklagte Regeln kennt", aber ihre Anwendbarkeit auf sich selbst in bestimmten Fällen ablehnt. Daher müsse ihm beigebracht werden, dass Regeln für alle gelten.

Trotz seines Geständnisses berücksichtigte das Gericht das äußerst raffinierte Vorgehen und die hohe kriminelle Energie des Angeklagten als strafverschärfende Faktoren. Er hatte gezielt Schwachstellen im Banksystem ausfindig gemacht und sie zu seinem Vorteil ausgenutzt.
Nach seiner Flucht soll der Angeklagte das gestohlene Geld einem bisher unbekannten Mittäter übergeben haben. Das Gericht ist überzeugt davon, dass es mindestens einen weiteren – bisher noch unbekannten – Mittäter gibt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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