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München: Angeklagter im Axtmord wird zu acht Jahren Haft verurteilt


Urteil am Landgericht
Acht Jahre Haft für Mord an der eigenen Mutter


Aktualisiert am 16.04.2024Lesedauer: 2 Min.
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Weil ein 21-Jähriger seine Mutter mit über 20 Axtschlägen auf den Kopf getötet hat, wurde er zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler/imago)

Ein 21-Jähriger hat seine Mutter mit Axtschlägen auf den Kopf getötet. Nach zehn Verhandlungstagen wird er zu dieser Strafe verurteilt.

Weil seine Mutter ihn mit einer Kindergeld-Rückzahlung in Höhe von 6000 Euro konfrontiert hatte, schlug der 21-jährige Angeklagte ihr 23 Mal mit einer Axt in den Nacken und ins Gesicht. Wenig später starb seine Mutter an den Folgen der Attacke im Krankenhaus. Die Große Jugendkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten Kevin G. am Dienstag wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Zudem wurde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht hat sich darüber hinaus die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Laut der Jugendkammer hat der Angeklagte in Tötungsabsicht gehandelt sowie einen absoluten Vernichtungswillen gezeigt. Das Motiv, das den Angeklagten dazu gebracht habe, seine Mutter zu ermorden, sei ein Bündel aus teilweise bizarren Gedankengängen. Das bestimmende Moment sei die eigene Absicht der Selbsttötung gewesen. Der Angeklagte habe sich eine eigene Lebensrealität geschaffen, die ihm einen Halt gegeben habe, so der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Außerdem habe Kevin G. nach eigenen Angaben darüber hinaus schon längere Zeit geplant, einen Menschen sterben zu sehen.

Angeklagter leidet an Persönlichkeitsentwicklungsstörung

Der Angeklagte leidet nach den Feststellungen des Gerichts an einer kombinierten Persönlichkeitsentwicklungsstörung. Die Kammer folgte der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen und ging von einer nur eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Aufgrund der Persönlichkeitsentwicklungsstörung wendete die Kammer Jugendstrafrecht an, weil davon auszugehen sei, dass er sich in seiner Persönlichkeit bei zielführender Behandlung noch entwickeln könne.

Aufgrund der Schwere, einem "Abschlachten" der eigenen Mutter auf brutalste Art und Weise, wie es in der Pressemitteilung des Landgerichts München I heißt, könne die Tat nur mit einer Jugendstrafe sanktioniert werden. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte die Kammer sein umfassendes Geständnis sowie seine fehlenden Vorstrafen.

Angeklagter würde Tat wieder begehen

Der Angeklagte sei zudem in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Da Kevin G. angekündigt hatte, dass er die Tat wieder begehen würde, müsse man, so der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger, von dem Angeklagten alles – auch das Schlimmste – erwarten. Deshalb bestehe eine erhebliche Gefahr, dass der psychisch kranke Angeklagte weitere Straftaten von erheblicher Schwere begehe.

Der 21-Jährige wollte laut Anklage der Staatsanwaltschaft im Januar vergangenen Jahres nicht nur seine Mutter, sondern auch seinen Vater töten. Weil dieser jedoch zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause war und der Angeklagte die Axt-Attacke auf seine Mutter als anstrengender als gedacht empfunden hatte, verließ er die Wohnung und wollte einen Brand im Keller des Hauses legen.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden außerdem über 3.500 Bilder sowie über 120 Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten auf dem PC und dem Handy des Angeklagten gefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Landgerichts München I
  • Eigene Recherche
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