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Nach 45 Jahren: Lebenslange Haft für Münchner "Silvester-Mörder" gefordert


Opfer lag in der Badewanne
Nach 45 Jahren: Lebenslang für "Silvester-Mörder" gefordert

Von dpa, t-online, cgo

22.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Der prominente "Silvester-Mord" von München wird derzeit vor dem Landgericht I verhandelt.Vergrößern des BildesDer prominente "Silvester-Mord" von München wird derzeit vor dem Landgericht I verhandelt. (Quelle: Sarah Koschinski)
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Nach Jahrzehnten des Rätselns fällt in wenigen Tagen das Urteil im "Silvester-Mord". Die Staatsanwaltschaft will den Angeklagten lebenslang hinter Gitter bringen.

In einem Münchner Mordfall von 1978 fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den britischen Angeklagten. Der Mann wird beschuldigt, kurz vor Silvester 1978 einen Rentner aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat ermordet zu haben. Der Rentner wurde mit zertrümmertem Schädel in seiner Badewanne entdeckt.

Der Fall, bekannt als "Silvester-Mord", erregte damals großes Aufsehen. Verwandte hatten sich Sorgen gemacht, weil das bekanntermaßen mit Strichern verkehrende Opfer nicht wie verabredet zu einer Messe erschienen war und auch nicht auf Anrufe reagierte. Die Polizei fand den 69-Jährigen daraufhin am 2. Januar mit zertrümmertem Schädel tot in seiner Badewanne – auf dem Kopf zwei Plastikschüsseln und ein Eimer.

Angeklagter schweigt weiterhin zu Vorwürfen

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, der Angeklagte selbst hatte keine Aussagen zu seiner Person oder den Vorwürfen gemacht. Drei Fingerabdrücke sowie DNA-Spuren in Form von Haaren und Körperflüssigkeit, die am Tatort gesichert wurden, stimmen laut Polizei mit denen des Angeklagten überein.

2005 wurden aus eben jenen gesicherten Beweisen dank des Fortschritts der Kriminaltechnik DNA-Spuren extrahiert. Bei einer neuerlichen Öffnung der Akten glich der Münchner Altfallbearbeiter die Fingerabdrücke 2018 europaweit ab. Die Treffermeldung kam allerdings erst Ende 2021 – aus England. Dort wurde der mutmaßliche Täter im Frühjahr 2023 widerstandslos festgenommen.

Das Landgericht München I will das Urteil in dem Verfahren am Mittwoch sprechen, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur mitteilte. Jeder andere Tatvorwurf als Mord – auch Totschlag – wäre verjährt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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