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München ignoriert Gericht: Corona-bedingtes Alkoholverbot gilt weiterhin


Bayernweit aufgehoben
München ignoriert Gericht: Alkoholverbot in der Stadt gilt weiterhin

Von t-online
21.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild weist auf das Alkoholverbot hin: In München gilt weiterhin ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum.Vergrößern des BildesEin Schild weist auf das Alkoholverbot hin: In München gilt weiterhin ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum. (Quelle: Stefan M. Prager/Archivbild/imago-images-bilder)
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das das landesweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum aufgehoben. Doch der Stadt München ist das offenbar egal. Alkohol bleibt tabu.

Zur Eindämmung des Coronavirus hat Bayern ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum im gesamten Freistaat eingeführt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) setzte diese Entscheidung am Dienstag vorerst außer Vollzug. Doch die Stadt München hält weiterhin an dem Verbot fest.

Grund für die Entscheidung des VGH war ein Eilantrag in Regensburg, denn das Infektionsschutzgesetz sehe nur ein Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen vor. Er bekam recht, das Verbot wurde gekippt.

KVR-Chef Thomas Böhle erklärte der "AZ", dass das im Grunde nichts ändere. Denn die Ausgangssperre in München gelte weiterhin. Das Verlassen des Hauses sei nur aus triftigem Grund gestattet, der Alkoholkonsum gehöre keineswegs dazu.

Jörg Singer, Richter am VGH, erklärte dem Blatt, dass sich die Entscheidung des Gerichts nur auf das landesweite Alkoholverbot beziehe. Alle anderen Regelungen blieben "unberührt". Das bedeutet, dass es in München weiterhin ein generelles Alkoholverbot gibt – zumindest vorerst. Die Polizei werde dieses Verbot weiterhin überwachen und Verstöße ahnden.

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