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AfD klagt gegen "2G"-Auflage bei Fachtagung


München
AfD klagt gegen "2G"-Auflage bei Fachtagung

Von dpa
14.09.2021Lesedauer: 2 Min.
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Die AfD im bayerischen Landtag will sich juristisch gegen den Ausschluss von Ungeimpften bei einer öffentlichen Veranstaltung des Innenministeriums wehren. Geplant sei, noch diese Woche die Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen, teilte ein Sprecher der Fraktion am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

Hintergrund für die Klagedrohung ist die Auflage für die Fachtagung "Going dark - Signals Intelligence im IT-Zeitalter" zur Cyberkriminalität am 4. Oktober 2021 in München. Teilnehmen dürfen laut einem Schreiben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nur Personen, die die "2G-Bedingungen" erfüllen, also nur Geimpfte oder von einer Infektion Genesene.

"Dass der Staatsminister hier ohne rechtliche Grundlage ungeimpfte Personen von öffentlichen Veranstaltungen des Freistaats ausschließen lässt, offenbart, was die wahren Absichten der aus CSU und Freien Wähler gebildeten Staatsregierung sind", sagte Fraktionschef Ingo Hahn. Es sei zu befürchten, dass dies erst der Anfang sei. "Die Regierung wird wohl nach und nach versuchen, Ungeimpfte aus jedem Bereich des öffentlichen Lebens auszuschließen."

Hahn und weitere Mitglieder der AfD-Fraktion kritisieren, dass ein Corona-Test für die Teilnahme nicht ausreichend sei. Diese Vorgabe missachte das geltende Recht und stehe den Äußerungen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) entgegen. Söder hatte bei der Vorstellung der geltenden Corona-Verordnung erklärt, "2G" sei auch in Bayern "theoretisch möglich und nicht verboten, aber nicht vom Staat vorgeschlagen".

Das Innenministerium wies darauf hin, dass es sich bei der Fachtagung um eine rein dienstliche Veranstaltung handele, die sich an einen nicht-öffentlichen, geladenen Personenkreis richte. Jeder Veranstalter entscheide anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls selbst über die einzuhaltenden Infektionsschutzmaßnahmen. Im Interesse des Infektionsschutzes habe sich Minister Herrmann in diesem Fall in Ausübung seines Hausrechts für die Anwendung der sogenannten "2G"-Regel entschieden, um trotz der relativ großen Anzahl an Interessenten eine Präsenzveranstaltung zu ermöglichen.

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