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München: Zentralrat der Juden kritisiert Urteil zu BDS-Veranstaltung


"Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus"
Zentralrat der Juden kritisiert Urteil zu BDS-Veranstaltung

Von afp, mam

21.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland (Archivbild): Für ihn ist das Urteil ein herber "Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus".Vergrößern des BildesJosef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland (Archivbild): Für ihn ist das Urteil ein herber "Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus". (Quelle: Jürgen Heinrich/imago-images-bilder)
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Die Stadt München wollte der BDS-Bewegung für eine Veranstaltung keinen Saal zur Verfügung stellen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss sie das nun doch. Der Zentralrat der Juden kritisiert das.

Die Stadt München muss der propalästinensischen BDS-Bewegung städtische Einrichtungen für eine Veranstaltung zur Verfügung stellen, das hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Zentralrat der Juden kritisiert dieses Urteil nun scharf.

Dass die "antiisraelische Boykottinitiative BDS antisemitische Züge trägt und Antisemitismus schürt", sei vom Gericht zu wenig berücksichtigt worden, erklärte der Zentralrat am Freitag in Berlin. Das Gericht hatte entschieden, dass München einen städtischen Raum für eine solche Podiumsdiskussion zur Verfügung stellen muss.

Die Abkürzung BDS steht für "Boykott, Desinvestition und Sanktionen". BDS-Aktivisten fordern Politiker, Unternehmer, Künstler, Wissenschaftler oder Sportler dazu auf, Auftritte, Investitionen oder wissenschaftliche Kooperation bezüglich Israel abzusagen oder zu beenden.

Die Stadt hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte diesen Beschluss für unwirksam.

Zentralrat: Urteil ist "ein Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus"

Zentralratspräsident Josef Schuster teilte dazu mit, Antisemitismus sei keine Meinung. "Der Beschluss der Stadt München, solchen Veranstaltungen gar nicht erst im Wortsinn Raum zu geben, war daher sehr zu begrüßen." Das Urteil sei "ein Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und für den Zusammenhalt der Gesellschaft".

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Der Zentralrat forderte eine schnelle gesetzliche Regelung von Bund und Ländern, um Kommunen eine Handhabe gegen solche Veranstaltungen zu geben. Damit würde auch der politische Willen umgesetzt, der im Beschluss des Bundestags von 2019 zum Ausdruck komme.

Das Parlament hatte die BDS-Boykottaufrufe damals verurteilt. Es forderte die Bundesregierung sowie Länder und Kommunen auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung zu unterstützen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Eigene Recherche
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