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Münchner Arzt muss wegen Cannabis-Verschreibung in Haft


Mehr als 500 Mal
Arzt muss wegen Cannabis-Verschreibung in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 09.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Cannabis (Archivbild): In München soll ein Arzt dafür mehrere hundert Male Rezepte ausgestellt haben.Vergrößern des BildesCannabis (Archivbild): In München soll ein Arzt dafür mehrere hundert Male Rezepte ausgestellt haben. (Quelle: Cavan Images/imago-images-bilder)
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Ein Münchner Arzt wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt – er verschrieb seinen Patienten ohne Grund Cannabis und ließ sich dafür bezahlen.

Weil er mehr als 500 Mal ohne medizinischen Grund Cannabis verschrieben hat, muss ein Münchner Arzt dreieinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht München I verurteilte ihn am Mittwoch wegen 539 Fällen der unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibung von Betäubungsmitteln – und wegen des Besitzes einer Pistole. Außerdem wurde ein Berufsverbot gegen den 68-Jährigen verhängt.

Arzt aus München stellte ohne Diagnose Cannabis-Rezepte aus

Seit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom März 2017 können Ärzte ihren Patienten in begründeten Fällen Cannabis verschreiben – allerdings nur dann, wenn der Arzt bei der Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass die Anwendung aus ärztlicher Sicht geeignet und erforderlich ist.

Das Gericht stellte aber im Rahmen der Beweisaufnahme fest, dass der geständige Angeklagte seinen Patienten in den Jahren 2017 und 2018 ohne eigene Untersuchung und Diagnose Cannabis verschrieb, um daran zu verdienen. Die Praxis des Mannes sei für "eine Untersuchung und ordnungsgemäße Diagnosestellung" gar nicht ausgestattet gewesen.

Angeklagter traf sich für Cannabis-Verschreibung in Münchner Cafés mit Patienten

Nach Gerichtsangaben traf er sich mit seinen Patienten ohnehin nicht in der Praxis, sondern in verschiedenen Cafés und Restaurants in München – und verlangte zwischen 120 und 150 Euro für eine erste Verschreibung und 60 Euro für Folgeverschreibungen. 47.700 Euro "Taterträge" zog das Gericht ein.

Der 68-Jährige habe "seine Pflichten als Arzt grob verletzt", urteilte die Kammer. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht "den freiwilligen Verzicht auf die Approbation sowie sein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis" und die Tatsache, dass er auch die Pistole, die er verbotenerweise besaß, ohne Widerstand einziehen ließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und der Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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