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Gardasee-Prozess endet mit Haftstrafen für zwei Münchner – Berichte von Alkohol


Zeugen berichten von Alkohol
Gardasee-Prozess endet mit Haftstrafen für zwei Münchner

Von dpa
Aktualisiert am 21.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Ermittler arbeiten nach tödlicher Bootsfahrt auf dem Gardasee (Archivbild): Die beiden Münchner, die für den Unfall verantwortlich waren, müssen nun ins Gefängnis.Vergrößern des BildesErmittler arbeiten nach tödlicher Bootsfahrt auf dem Gardasee (Archivbild): Die beiden Münchner, die für den Unfall verantwortlich waren, müssen nun ins Gefängnis. (Quelle: Gabriele Strada / AP/dpa-bilder)
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Im Prozess wegen fahrlässiger Tötung auf dem Gardasee sind zwei Münchner zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten ein Paar in ihrem Holzboot überfahren, Zeugen schildern eine eklatante Ignoranz.

Im Prozess nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Gardasee in Italien hat das Gericht in Brescia die beiden angeklagten Deutschen zu Haftstrafen verurteilt. Der Bootslenker erhalte vier Jahre und sechs Monate und der Bootsbesitzer zwei Jahre und elf Monate, erklärte Richter Mauroernesto Macca am Montag in der norditalienischen Stadt.

Die beiden 52 Jahre alten Münchner waren am 19. Juni des vergangenen Jahres für den Tod zweier Italiener verantwortlich, deren Holzboot sie auf dem See überfahren hatten. Im Prozess schilderten Zeugen, wie die beiden Angeklagten vor ihrer Fahrt an Land stark betrunken aufgefallen seien. Simulationen der Polizei ergaben zudem, dass das Boot viermal schneller als erlaubt unterwegs gewesen war.

Bootsunfall auf dem Gardasee endet mit zwei Toten und Haftstrafen

Ermittler hatten Reste des überfahrenen Holzbootes sowie der Badehose des getöteten Umberto G. am Motorboot der Angeklagten gefunden. Dass sie am 19. Juni um kurz vor Mitternacht den Unfall verursacht hatten, stand im Prozess nie in Frage. Stattdessen galt zu klären, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer saß, und ob die beiden den Unfall bemerkt hatten.

Das Gericht hat diese Frage nun vorerst geklärt: Es folgt der Argumentation der Angeklagten nicht. Die Münchner sagten Ende Februar vor Gericht aus, in der Nacht nicht bemerkt zu haben, mit einem Boot kollidiert zu sein. Stattdessen gingen sie von Treibgut aus – tatsächlich war es das Boot von G. und seiner 25-jährigen Freundin Greta. Angeklagt waren die Männer wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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