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Haftstrafe für geplanten Bombenanschlag rechtens


Zustimmung des BGH
Haftstrafe für geplanten Bombenanschlag rechtens

01.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Justitia mit Waage und Schwert (Symbolbild): Der Bundesgerichtshof stimmte dem Münchener Urteil zu.Vergrößern des BildesEine Justitia mit Waage und Schwert (Symbolbild): Der Bundesgerichtshof stimmte dem Münchener Urteil zu. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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Eine Rechtsextremistin plante Anschläge auf Politiker und muslimische Gemeinden. In München wurde ihre Freiheitsstrafe verhängt – der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil.

Acht Monate nach der Verurteilung einer fränkischen Rechtsextremistin zu sechs Jahren Haft ist das Urteil des Oberlandesgerichts München rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Susanne G. hatte Drohbriefe mit Patronen verschickt und einen Bombenanschlag geplant.

Das Münchner Gericht war überzeugt davon, dass G. an den Landrat des Landkreises Nürnberger Land eine Beileidskarte verschickte, in der sie mit dessen Tötung drohte. Außerdem versandte sie danach "aufgrund ihrer rechtsextremistischen, antisemitischen und ausländerfeindlichen Gesinnung" fünf weitere Drohschreiben an verschiedene Politiker, einen Moscheeverein und einen Flüchtlingshilfeverein, wobei sie jeweils Munition beilegte.

Sie sei fest entschlossen gewesen, "einen tödlichen Anschlag auf Repräsentanten des Staates oder Menschen muslimischen Glaubens zu verüben", erklärte der BGH. Dazu habe sie sich eine Anleitung und Bestandteile für den Bau einer Bombe gekauft. Dann sei sie aber festgenommen worden. Das Oberlandesgericht verurteilte G. im Juli 2021 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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