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Landgericht Münster | Urteil: Haftstrafe für "Krankletterer von Münster"


Landgericht Münster
Urteil: Haftstrafe für "Krankletterer von Münster"

Von dpa
Aktualisiert am 30.06.2023Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Amtsgericht Münster hat den sogenannten Krankletterer von Münster zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts muss sich der 59-Jährige für versuchte gefährliche Körperverletzung, der vorsätzlichen Körperverletzung, Nachstellungen, Beleidigungen und des Hausfriedensbruchs verantworten.

Der Mann hatte jahrelang auf seinem Grundstück im Stadtteil Kinderhaus Pfandflaschen, alte Fahrräder und anderen Müll gesammelt und damit seine Nachbarn provoziert. Nach Eingreifen der Behörden besetzte der Mann aus Protest mehrmals über Wochen hohe Baukräne in Münster. Nach Angaben der Baufirma entstand dabei ein Schaden von 220.000 Euro.

Bei den Einsätzen rund um die Baustellen und an seinem Grundstück bedrohte er Polizeibeamte, beschüttete einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes mit Urin und schlug eine Nachbarin. Er beleidigte Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) und die Polizeipräsidentin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Berufung am Landgericht beantragen.

Der laut einem Gutachter psychisch kranke 59-Jährige ist nach Auffassung des Gerichts aber schuldfähig. Er war wegen ähnlicher Taten bereits vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Seine Pflichtverteidiger hatten den Mann als "Systemsprenger" bezeichnet, der nicht ins Gefängnis und nicht in die geschlossene Psychiatrie gehöre.

Am letzten Verhandlungstag fiel der 59-Jährige mit stundenlangen Monologen auf. Immer wieder beleidigt er dabei die Richterin, die Schöffen, Staatsanwaltschaft und Medien. Auch bei der Urteilsbegründung fiel er der Richterin wiederholt ins Wort. Wie bereits bei den angeklagten Beleidigungen, wählte er dabei Vergleiche mit der NS-Zeit.

Laut Urteilsbegründung war der Mann zum Teil geständig. Sein Verhalten sei aber nach eigenem Empfinden immer nur eine Reaktion auf das Verhalten der anderen gewesen. Er habe sich verteidigen müssen. Er habe Rechte für sich in Anspruch genommen, die für andere aber nicht gelten würden, sagte Richterin Monika Richard. Sie übte allerdings auch Kritik am Umfeld des jetzt Verurteilten. Dass es einen regelrechten Tourismus gegeben habe, dass Menschen an und auf dem Grundstück Fotos von dem angehäuften Müll gemacht haben, das habe der 59-Jährige zu Recht immer wieder kritisiert. So etwas müsse sich niemand gefallen lassen.

Auch habe eine der Zeuginnen bei ihrer Aussage zu einem Schlag des Mannes in ihr Gesicht übertrieben, um für seine Einweisung zu sorgen. "Das war wohl nicht so schlimm wie ausgesagt. Es war nur eine leichte Rötung im Gesicht zu erkennen, keine schweren Prellmarken von einem heftigen Schlag. Die Verletzungsfolgen waren nicht so heftig", sagte die Richterin. Auch einen Hörschaden, wie behauptet, habe der Schlag wohl nicht ausgelöst.

Allerdings sei die Nachbarin durch ihre Erfahrungen über Jahre auch schwer traumatisiert worden und habe sich nur noch in Begleitung aus dem Haus getraut. Ihr Nachbar hatte zum Beispiel damit gedroht, sie in Chemikalien aufzulösen und dann zu verbrennen. Einem Polizeibeamten hatte er gesagt: "Ich weiß, wo Du wohnst. Ich besorg" mir eine Waffe und schieß" Dir ins Gesicht."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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