Die für Ende Februar geplante mündliche Verhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz wird um zwei Wochen verschoben. Das teilte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Münster mit. Grund sind weitere vom Bundesamt mit Sitz in Köln Anfang des Jahres vorgelegte Unterlagen. Die AfD hatte mit Blick auf das umfangreiche Material Antrag auf Verlegung gestellt. Neue Termine sind jetzt der 12. und 13. März (Az.: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).
Bei dem neuen Material handelt es sich um mehr als 2000 Aktenseiten und umfangreiches Videomaterial, erläuterte eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.
In der Berufungsverhandlung geht es um die Frage, ob Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln aus der Vorinstanz Bestand haben. Gegenstand ist die Einstufung des sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und als gesichert extremistische Bestrebung sowie die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
- Nachrichtenagentur dpa