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Kein nachträglicher Pflegevertrag für Diensthund Wilma


Münster
Kein nachträglicher Pflegevertrag für Diensthund Wilma

Von dpa
14.12.2020Lesedauer: 1 Min.
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Ein ehemaliger Hundeführer bei der Polizei aus Dortmund hat keinen Anspruch auf einen sogenannten Pflegevertrag und 26 Euro als monatlichen Zuschuss für ein Tier im Ruhestand. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW in Münster hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus der ersten Instanz nicht zugelassen. Laut Mitteilung von Montag ist das Urteil damit jetzt rechtskräftig (Az.: 1 K 7934/17).

Diensthündin Wilma war Ende März 2016 in den Ruhestand geschickt worden. Bereits im Frühjahr 2017 musste das Tier wegen eines Hirntumors eingeschläfert werden. Dennoch klagte der Polizist gegen das Land. Er forderte wie für andere Hunde nach Dienstende auch einen Pflegezuschuss von 26 Euro und die Übernahme der Tierarztkosten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aber verwies auf die Vorgeschichte. Der Kläger habe von den gesundheitlichen Problemen bereits vor dem Kauf des vierjährigen Hundes durch das Land gewusst. Zwei Tierärzte hatten wegen Problemen mit der Wirbelsäule abgeraten. Auf Drängen des Klägers sei das Tier aber in die Diensthundestaffel aufgenommen worden, auch weil der Polizist bereits eine enge Verbundenheit zu dem Tier entwickelt hatte.

Land und Beamter vereinbarten vertraglich, dass er später auf einen Zuschuss verzichten würde. Dieser Vertrag sei wirksam und nicht sittenwidrig, wie das Gericht in Gelsenkirchen festgestellt hat. Das OVG schloss sich dieser Sicht an.

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