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Streit vor NRW-Verfassungsgerichtshof zu Lügde-Klage


Münster
Streit vor NRW-Verfassungsgerichtshof zu Lügde-Klage

Von dpa
23.03.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Statue Justitia ist zu sehen. (Quelle: Peter Steffen/dpa/dpa-bilder)
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Schutz der Persönlichkeitsrechte von Opfern oder Behinderung der Arbeit eines Untersuchungsausschusses? Damit hat sich am Dienstag der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen sehen einen Verstoß gegen die Landesverfassung, weil das Justiz- und das Innenministerium seit Monaten angeforderte Akten nicht liefern. Der Knackpunkt: Bei der Einsetzung des Ausschusses ist vereinbart worden, dass die Akten zum Schutz der Opfer anonymisiert oder mit geänderten Namen versehen werden müssen. Erste Zusagen für die Lieferung gab es für den Sommer 2020. Daraus wurde nichts.

Ein Vertreter des Justizministeriums wies Vertuschungsvorwürfe zurück. Es sei einzig und allein um den Opferschutz gegangen. Die jetzt gemachte Erfahrung mit dem großen zeitlichen und personellen Aufwand bei der Vorbereitung der vielen 1000 Seiten habe es vorher nicht gegeben. "Es wurde mehr Zeit gebraucht, als anfangs prognostiziert wurde", gestand das Ministerium ein. "Es geht einzig und allein um die Wahrung der Rechte Dritter", sagte der Anwalt der beklagten Ministerien, Wolfgang Ewer, in der mündlichen Verhandlung.

Der Ausschuss soll nach sexuellen Übergriffen auf dem Campingplatz in Lügde untersuchen, ob der Landesregierung und untergeordneten Behörden Fehler und Versäumnisse nachzuweisen sind. "Weil uns die Akten nicht vorliegen, fehlt uns das Grundwissen für die Arbeit im Ausschuss. Weil uns zum Beispiel die Akten des Landgerichts Detmold fehlen, wissen wir nicht, was die Täter den Opfern angetan haben", sagte der Abgeordnete Andreas Bialas (SPD). Wann der Verfassungsgerichtshof das Urteil verkünden wird, ist derzeit noch offen.

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