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OVG-Beschluss zu Garzweiler-Grundstück nicht mehr im Februar


Münster
OVG-Beschluss zu Garzweiler-Grundstück nicht mehr im Februar

Von dpa
16.02.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Verfahren um die Inanspruchnahme von Grundstücken im Örtchen Lützerath für den Braunkohletagebau Garzweiler wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster frühestens im März entscheiden. In diesem Monat werde der zuständige Senat keine Entscheidung mehr treffen, sagte eine Sprecherin des OVG am Mittwoch in Münster auf Anfrage.

In dem Verfahren geht es um die Beschwerden von drei Bewohnern in der Nähe der Abbaukante des Braunkohletagebaus. Sie klagen im Eilverfahren gegen die vorzeitige Einweisung der Grundstücke in den Besitz des Tagebaubetreibers RWE Power. In der ersten Instanz wurden die Eilanträge im Oktober 2021 vom Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt. Kläger sind ein in Lützerath ansässiger Landwirt und zwei Mieter eines Wohnhauses.

Der von ursprünglichen Bewohnern weitgehend verlassene Ort ist zu einem Symbol der Anti-Braunkohle-Bewegung geworden. In einem Zeltlager campieren Aktivisten, die eine Nutzung des Geländes für den Tagebau verhindern wollen. Wie im Hambacher Forst wurden einige Baumhäuser gebaut.

Der Energiekonzern RWE will auf dem inmitten von Feldern gelegenen Gelände Vorbereitungsmaßnahmen für die Abbaggerung, etwa Rodungsarbeiten und den Abriss von Gebäuden, durchführen. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die RWE Power AG vorzeitig in den Besitz der Grundstücke eingewiesen. Damit soll wegen mehrerer Klagen der Übergang des Eigentums vorbereitet werden.

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