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Urteil: Flughafen muss ungenutzte Fluggastkontrolle sichern


Münster
Urteil: Flughafen muss ungenutzte Fluggastkontrolle sichern

Von dpa
06.04.2022Lesedauer: 1 Min.
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Der Flughafen Düsseldorf - und nicht die Polizei - muss nicht genutzte Kontrollspuren bei der Fluggastkontrolle baulich absichern. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch entschieden. Das Land hatte bei einer Überprüfung vor nicht genutzten Kontrollspuren Absperrbänder als unzureichend bemängelt und bauliche Veränderungen zum Schutz gegen ein Umgehen der Sicherheitskontrollen gefordert. Nach Auffassung des Flughafens sollte dafür die Bundespolizei zuständig sein. Diese Auffassung teilte das OVG nicht. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Flughafen kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision einlegen (Az.: 20 D 7/20.AK).

Die Bundespolizei sei zwar für die Kontrolle der Fluggäste verantwortlich. Zu dieser Aufgabe aber zähle nicht die Sicherung von nicht genutzten Kontrollspuren. "Dies ist vielmehr Bestandteil der Eigensicherungspflichten, die dem Flughafenbetreiber zum Schutz des Flughafenbetriebs vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs gesetzlich auferlegt sind", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Bei der Verpflichtung der Sicherung von Flughafenanlage, Bauwerken, Räumen und Einrichtungen habe der Flughafen an dieser Stelle ein Defizit. Die Luftseite müsse vor unberechtigtem Zugang gesichert werden. Und zwar laut Gesetz vom Flughafen selber, sagte das Gericht zur Begründung.

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