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Bayern lockert Tattoo-Verbot für Polizisten nach Streit in Mittelfranken


Strenger Umgang
Nach Streit in Mittelfranken: Bayern lockert Tattoo-Verbot für Polizisten

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 03.02.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 102806655Vergrößern des BildesPolizeibeamtin (Symbolbild): In Bayern sind Polizistinnen und Polizisten Tätowierungen nur eingeschränkt erlaubt. (Quelle: Heiko Becker via www.imago-images.de)
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Bayern hat sein besonders strenges Tattoo-Verbot für Polizisten gelockert. Polizeibeamte dürfen sich nun auch die Unterarme tätowieren lassen.

Die Vorschriften für Polizisten sind in Bayern besonders streng. Zumindest etwas wurden die Regelungen nun gelockert, wie das Innenministerium nun mitteilte.

Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in München. "Ende Januar wurden neue Regularien rausgegeben." Allerdings müssten die Tattoos im Dienst "durch Tragen langärmliger Kleidung oder einer hautfarbenen Abdeckung vollständig abgedeckt sein". Ausnahmen könne es im Einzelfall mit Zustimmung des Vorgesetzten geben.

In der Vergangenheit hatte der Fall eines Polizisten aus Mittelfranken für Furore gesorgt. Der Beamte hatte 2013 beim Polizeipräsidium Mittelfranken erfolglos eine Genehmigung für das Tattoo beantragt, danach befassten sich verschiedene Gerichte mit dem Thema.

In Bayern besonders strenge Tattoo-Vorschriften für Polizisten

Tattoos seien heute "in der Breite der Bevölkerung angekommen", sagte der Ministeriumssprecher. Bislang durften Bayerns Polizisten Tattoos nur dort tragen, wo sie auch die Sommeruniform mit kurzem Diensthemd verdeckt. Weiterhin verboten bleiben demnach aber Tätowierungen an Händen, Hals ("Messlinie Hemdkragen des kurzen Diensthemdes") und Kopf.

Die bayerische Polizei hatte einen im Ländervergleich besonders strengen Umgang mit tätowierten Beamten. Ein Polizist aus Mittelfranken machte 2013 Schlagzeilen, weil er vergeblich durch alle Instanzen klagte und bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zog, damit er sich den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen darf.

Im Januar wurde bekannt, dass das Innenministerium für diesen "konkreten Einzelfall" eine Sondergenehmigung erteilt und dem Polizisten die Tätowierung erlaubt hatte. Jetzt wird aus diesem Sonder- der Regelfall.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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