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Söders Zukunftsmuseum in Nürnberg: Opposition klagt vorm Verfassungsgericht


Bayerischer Landtag
Zukunftsmuseum: Opposition zieht vors Verfassungsgericht


17.04.2023Lesedauer: 3 Min.
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Markus Söder: Unter welchen Umständen kam das Zukunftsmuseum nach Nürnberg? Welche Rolle spielte der jetzige Ministerpräsident dabei? (Quelle: IMAGO/Boris Schumacher)

Die Schlammschlacht um das Zukunftsmuseum in Nürnberg geht weiter. Die Opposition legt Beschwerde ein. Das will die CSU sich nicht gefallen lassen.

Können die Verwicklungen um das Nürnberger Zukunftsmuseum Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Wahlkampf gefährlich werden? Diese Frage stellen sich gerade viele im Freistaat Bayern. Auf einer Pressekonferenz am Montag verkündeten die demokratischen Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, SPD, Grüne und FDP, dass sie eine Beschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Zurückhalten von Akten in einem Untersuchungsausschuss eingereicht haben. Und zwar im Eilverfahren, weil Söders Amtsperiode in wenigen Monaten endet.

Damit pochen sie auf ihr Recht der parlamentarischen Kontrollfunktion. Es geht um schwerwiegende Vorwürfe: Vetternwirtschaft und Steuerverschwendung in Höhe von 200 Millionen Euro.

Die Opposition wirft Markus Söder vor, sich unlauter eingemischt zu haben, als es darum ging, ein Gebäude für das Zukunftsmuseum anzumieten, einen Ableger des Deutschen Museums in Nürnberg. Damals war Söder noch bayerischer Finanzminister, eigentlich wäre das Museum aber Sache des Wissenschaftsministeriums gewesen. 2017 unterschrieb er sogar im "Star-Trek"-Outfit die Finanzierungsvereinbarung.

Als Standort bekam der Augustinerhof in der Nürnberger Innenstadt den Zuschlag. Die Einrichtung kostet den Freistaat jährlich eine Miete von 2,8 Millionen – und das bei 25 Jahren Laufzeit. Wie der Kontrakt zustande kam, und wer an dem "vermieterfreundlichen" Vertrag wie und wann beteiligt war, ist seit Januar Gegenstand eines Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag.

Doch die Fragen blieben dort bislang unbeantwortet. Weil, so die Ansicht der Opposition, die CSU die Herausgabe von internen Dokumenten verweigere, aus für sie fadenscheinigen Gründen. Das sei nicht länger hinnehmbar, sagte Verena Osgyan von der Grünen-Landtagsfraktion bei einer Pressekonferenz. "Es kann nicht sein, dass nach Gutsherrenart bestimmt wird, was wir einsehen dürfen und was nicht." Der Untersuchungsausschuss könne seine Kontrollfunktion nur wahrnehmen, wenn die Staatsregierung nicht mauere, sagte Osgyan. Doch genau das tue die bayerische Landesregierung.

Antrag auf Durchsuchung der CSU-Zentrale abgelehnt

Die Opposition wollte mit einer Durchsuchung der CSU-Parteizentrale Informationen über mögliche Parteispenden des Vermieters des Zukunftsmuseums, den Nürnberger Unternehmer Gerd Schmelzer, an die CSU erhalten. Diese Informationen würde die CSU zurückhalten. Einen entsprechenden Antrag hatte die Opposition im Untersuchungsausschuss gestellt. Weil es aber nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspreche, lehnten CSU und Freie Wähler ihn am Montag mehrheitlich in einer Sitzung des Untersuchungsausschusses ab.

CSU: "Die Opposition skandalisiert bewusst für Wahlkampf"

Die CSU ging in einer eigenen Pressekonferenz ebenfalls am Montag zum Gegenangriff über. Der Ausschussvorsitzende Josef Schmid (CSU) sprach von fehlendem juristischem Handwerk aufseiten der Opposition. Anträge seien schlampig und falsch gestellt worden. Er glaube nicht, dass etwas bei der Verfassungsklage herauskommen werde. "Wir halten uns an Recht und Gesetz", sagte er. Die Opposition skandalisiere bewusst mit Blick auf den Wahlkampf.

Auch wegen solcher Aussagen sieht der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Arnold bei den Regierungsparteien keinen Willen zur Aufklärung. Der Fürther konstatierte vielmehr einen "demonstrativ herablassenden Umgang mit parlamentarischen Minderheitsrechten". Arnold betonte: "Das ist kein Wahlkampfmanöver, sondern dringend gebotene parlamentarische Fürsorge für Recht, Ordnung und Gewaltenteilung in einer Demokratie." Sie seien der Aufklärung verpflichtet. Immerhin ginge es hier um Steuergelder, mit denen möglicherweise desaströs umgegangen worden sei.

Die Verfassungsbeschwerde wird sich nun im Kern um zwei Beweisanträge der Oppositionsvertreter drehen. Darin geht es etwa darum, dass die Ausschussmitglieder auch über Schriftwechsel zu parlamentarischen Anfragen informiert werden wollen – und nicht nur die möglicherweise von mehreren Instanzen im Regierungsapparat geglättete Schlussantwort vorgelegt bekommen. Dies sei notwendig, etwa um an die Namen von Beteiligten zu kommen, die dann im Ausschuss als Zeugen geladen werden könnten.

Verwendete Quellen
  • Reporterin bei den Pressekonferenzen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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