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Nürnberg: Kann Markus Söder Kaufhof trotz Denkmalschutz abreißen?


"Söder kann nicht freihändig entscheiden"
Kaufhof-Abriss: Rechtlich überhaupt möglich?


18.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Markus Söder und die leerstehende Kaufhof-Filiale in der Königstraße: Der Ministerpräsident fordert einen Abriss – andere Parteien äußern Bedenken, weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht.Vergrößern des Bildes
Markus Söder und die leer stehende Kaufhof-Filiale in der Königstraße: Der Ministerpräsident fordert einen Abriss – andere Parteien äußern Bedenken, weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht. (Quelle: imago)

Die CSU und insbesondere Markus Söder fordern einen Abriss des Kaufhofs in der Nürnberger Innenstadt – dabei steht das Gebäude unter Denkmalschutz.

Diese Aussage hat für Zündstoff gesorgt: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat für einen Abriss des leer stehenden Kaufhofgebäudes plädiert. Auch wenn das Kaufhaus im Herzen seiner Heimstadt Nürnberg steht, fällt die Zukunft des Gebäudes nicht in Söders Zuständigkeit. Zudem steht der Kaufhof unter Denkmalschutz – ist also ein Abriss rechtlich überhaupt möglich?

Die Stadtratsfraktionen der SPD und der Grünen haben im Gespräch mit t-online daran Zweifel geäußert. Achim Mletzko von den Grünen sagte etwa: "Gott sei Dank, kann der Ministerpräsident nicht freihändig über den Denkmalschutz verfügen"

Tatsächlich hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erst im vergangenen Sommer eine Entscheidung zum Kaufhof-Gebäude getroffen. Das Amt teilt t-online mit, dass damals unter anderem der Bau in der Königstraße mit anderen Warenhäusern in Bayern verglichen worden sei. Zudem haben Experten das Gebäude vor Ort besichtigt. Das Ergebnis: Der ehemalige Kaufhof wurde im Juli 2023 als Einzelbaudenkmal in die Denkmalliste aufgenommen.

Behörde: "Fassade erhaltenswert"

Prägend beim Kaufhof in Nürnberg sei vor allem die Fassade. Diese sei deshalb erhaltenswert, so das Landesamt. Weiter erklärt eine BLfD-Sprecherin t-online: "Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf. Vielmehr ist es wünschenswert, dass Baudenkmäler genutzt werden."

Allerdings darf weder das Landesamt noch der Ministerpräsident darüber entscheiden, was mit dem Gebäude passiert. Die Entscheidung über einen Umbau oder gar einen Abriss liegt bei der Stadt Nürnberg, wie das BLfD bestätigte.

Die Stadt könne als Untere Denkmalschutzbehörde entscheiden, ob der Denkmalschutz geringer zu gewichten sei als andere Belange. Auch ein Abriss sei nach Abwägung aller rechtlichen Belange möglich. Das BLfD gebe in diesem Prozess lediglich Empfehlungen ab und berate die Stadt, so die Sprecherin.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Pressestelle des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Gespräche mit Vertretern der Grünen und der SPD
  • Besuch der Pressekonferenz der CSU-Fraktion
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