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Hauptzollamt Nürnberg prüft Baustellen – über 100 Verdachtsfälle entdeckt


Verdacht auf Schwarzarbeit und Lohnbetrug
Zoll prüft Baustellen – und wird in großem Stil fündig

Von t-online
18.06.2025 - 12:01 UhrLesedauer: 2 Min.
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Kontrolle im Baugewerbe (Symbolboild): Eine Überprüfung von rund 90 Betrieben brachte in Nürnberg viele Verdachtsmomente zutage. (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa-bilder)
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Illegale Beschäftigung, fehlende Sozialversicherung, zu wenig Lohn: Die Kontrolleure des Nürnberger Zolls sind im Baugewerbe umfangreich fündig geworden.

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Baugewerbe hat das Hauptzollamt Nürnberg Hinweise auf über 100 mögliche Verstöße festgestellt. Ziel der großangelegten Aktion: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bekämpfen.

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Die Kontrolle erfolgte bereits am Montag mit 70 Einsatzkräften in ganz Mittelfranken und umfasste Bauvorhaben aller Größenordnungen, wie die Verantwortlichen am Mittwoch in einer Mitteilung bekanntgaben.

Rund 90 Betriebe kontrolliert

Die Beschäftigten des Hauptzollamts überprüften dabei die Arbeitnehmer von 90 Betrieben. In vielen Fällen wurden bereits vor Ort Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen vorgenommen. Dabei ergaben sich unter anderem folgende Verdachtsmomente: In 34 Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihrer Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht vollständig nachgekommen sind. In 12 Fällen liegen Hinweise auf mögliche Scheinselbstständigkeit vor. In 21 Fällen wird eine Unterschreitung des Mindestlohns vermutet.

Im Baugewerbe gelten teils branchenspezifische Mindestlöhne, etwa im Dachdecker-, Elektro- oder Gerüstbauerhandwerk. Für alle übrigen Bauarbeiten gilt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro brutto pro Stunde. Unterschreitungen dieses Betrags sind unzulässig – auch bei vertraglicher Zustimmung – und werden verfolgt.

Es folgen umfangreiche Nachermittlungen

Nach Angaben einer Sprecherin des Hauptzollamts Nürnberg bilden die Prüfungen vor Ort häufig nur den Auftakt umfangreicher Nachermittlungen, insbesondere bei Verdacht auf Mindestlohnverstöße. Diese erfolgen unter anderem durch die Prüfung der Lohn- und Finanzbuchhaltung in enger Zusammenarbeit mit weiteren Behörden und der Rentenversicherung.

Die Schwerpunktprüfung ist Teil einer bundesweiten Maßnahme der FKS, die neben täglichen Kontrollen auch regelmäßige Sonderaktionen durchführt. Ziel ist es, "durch eine risikoorientierte Wahrnehmung der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung weiter zu intensivieren". Das soll zur Sicherung der Sozialsysteme und Steuereinnahmen beitragen, heißt es.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Hauptzollamt Nürnberg vom 18. Juni
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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