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Nürnberg: Diese Regeln gelten für Silvester – harte Strafen bei Verstößen


Harte Strafen bei Verstößen
Diese Regeln gelten für Silvester in Nürnberg

Von t-online, mam

29.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Wunderkerze (Symbolbild): In der Innenstadt gilt ein Feuerwerksverbot.Vergrößern des BildesWunderkerze (Symbolbild): In der Innenstadt gilt ein Feuerwerksverbot. (Quelle: Image Labz/imago-images-bilder)
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Auch die Stadt Nürnberg hat nun Regeln für den 31. Dezember erlassen. So sollen größere Personenansammlungen vermieden und historische Bauten geschützt werden.

Wie bundesweit geregelt dürfen sich auch in Nürnberg maximal zehn Personen miteinander treffen, sofern alle geimpft oder genesen sind. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, dürfen sich Angehörige des eigenen Haushalts nur noch mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Andernfalls drohe ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.

Auch in der Innenstadt sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen verboten. Zudem gilt dort Alkoholverbot. Von diesem ausgenommen sind gastronomische Außenflächen.

Tanzverbot auch an Silvester

Für Gaststätten gilt keine zahlenmäßige Beschränkung der Gästezahl. Hier dürfen sich demnach auch mehr als zehn Personen treffen. Gaststätten dürfen in der Silvesternacht zudem ausnahmsweise bis 5 Uhr früh öffnen. In Außenbereichen gilt eine Sperrzeit ab 23 Uhr.

Weiterhin gelte allerdings die 2G-Regel in Restaurants. Musik darf nur gedämpft als Hintergrundmusik abgespielt werden, Tanzen ist untersagt. Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Feuerwerksverbot – hohe Strafen bei Verstößen

In der Innenstadt gilt zudem ein weitgehendes Feuerwerksverbot. "Dies dient neben dem Schutz von Personenansammlungen auch dem Schutz historischer Bausubstanz", so ein Sprecher der Stadt Nürnberg. Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchte, darf das demnach nur unter Einhaltung des Ansammlungsverbots und nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Kirchen, rund um die Burg und im Bereich zwischen Lorenzkirche und Sebalder Platz.

Für diesen Bereich hat die Stadt eine Feuerwerksverbotszone mit Allgemeinverfügung vom 27. Dezember erlassen. Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei Verwendung von Pyrotechnik drohen zudem der Widerruf des "Kleinen Waffenscheins" und eine Wegnahme der Waffe. Denn dies ist zu Silvester auch mit "kleinem Waffenschein" untersagt.

Verwendete Quellen
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