Fahrlässige Baugefährdung? Loch in Bahnhofswand – Staatsanwaltschaft ermittelt
Mehrere Steine stürzten aus der Bahnhofsfassade auf den Boden – verletzt wurde dabei glücklicherweise niemand. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen aufgenommen.
Das Loch in der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft geworden. Die Behörde prüfe, ob es sich um fahrlässige Baugefährdung handle, sagte eine Sprecherin am Montag.
Die Deutsche Bahn hatte als Ursache für die bröckelnde Fassade mitgeteilt, dass bei Sanierungsarbeiten in einem früheren Büroraum versehentlich eine tragende Wand abgerissen worden sei. Die Staatsanwaltschaft hat keine Frist für die Ermittlungen. Zunächst hatten "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" online darüber berichtet.
Staatsanwaltschaft prüft mögliche Fehler
Gemäß Strafgesetzbuch kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden, wer beim Abbruch eines Bauwerks fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht. Zunächst gelte es aber zu prüfen, ob so ein Fall hier überhaupt vorliege, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Vergangene Woche hatten sich mehrere Steine in einer Höhe von rund 15 Metern gelöst und waren auf den Boden gefallen. Nach dem Abriss der tragenden Wand habe ein Dachträger nachgegeben und die Fassade beschädigt, hatte die Bahn erläutert. Das Gebäude wird im Zuge des milliardenschweren Bahnprojekts Stuttgart 21 saniert. Einschränkungen und Umwege für Bahnreisende um das Bahnhofsgebäude herum wurden nach Feststellung der Unfallursache wieder aufgehoben.
- Nachrichtenagentur dpa