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Fast 167 Millionen Euro Hilfe für Kinder Alleinerziehender


Wiesbaden
Fast 167 Millionen Euro Hilfe für Kinder Alleinerziehender

Von dpa
28.01.2022Lesedauer: 2 Min.
UnterhaltsvorschussVergrößern des BildesZwei Mütter schieben ihre Kinderwagen eine Landstraße entlang. (Quelle: Felix Kästle/dpa/dpa-bilder)
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Für Zehntausende Kinder Alleinerziehender sind in Hessen 2021 fast 167 Millionen Euro finanzielle Hilfe gezahlt worden. Den Höchststand bei den Kindern gab es Ende Juni. "Hier haben 56.462 Kinder in Hessen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten", teilte das Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dies war ein erneuter Anstieg. In den drei Jahren zuvor war dem Bundesfamilienministerium zufolge die Zahl der Kinder kontinuierlich von 51.379 auf 55.626 gestiegen. Laut dem hessischen Sozialministerium gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust in der Corona-Pandemie zu einem nennenswerten Anstieg der Leistungsberechtigten geführt hat.

Die finanzielle Hilfe ist eine staatliche Leistung für die Kinder Alleinerziehender. Sie "hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt", heißt es auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums. Das Geld wird nach Paragraf acht des Unterhaltvorschussgesetzes zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern aufgebracht.

Vater oder Mutter können oder wollen nicht für ihre Kinder zahlen. Die Eltern leben getrennt, sind geschieden oder verwitwet. Um die Kinder zu versorgen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen des Unterhaltsvorschusses für Neugeborene bis hin zum vollendeten 18. Lebensjahr. Je nach Alter können so für Kinder bis fünf Jahre 177, bis elf Jahre 236 und anschließend 314 Euro in Anspruch genommen werden. Eine frühere zeitliche Begrenzung der Hilfen wurde aufgehoben. Die Finanzhilfen zahlt der Staat. "Er kann sich das Geld zurückholen, wenn der Unterhaltsschuldner leistungsfähig ist", teilte das hessische Sozialministerium mit.

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